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Diskussion zur Petition 136221

Mutterschutzgesetz

Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes vom 15.07.2022

Diskussionszweig: Mal die Kirche im Dorf lassen

rupert1159 | 23.08.2022 - 09:09

Mal die Kirche im Dorf lassen

Anzahl der Antworten: 54

Abgänge/Fehlgeburten sind ja keine Rarität,grade in der frühen Schwangerschaft.
Jetzt JEDER Schwangeren vollen Mutterschutz zu gewähren,obwohl zu der Zeit,wenn der Mutterschutz greift,längst keine Schwangerschaft mehr vorliegt,das kann es doch nicht sein.
Und nicht bei jeder Frau löst so eine Fehlgeburt derart dramatische Zustände hervor,dass automatisch voller Mutterschutz erforderlich wäre,das kann man ja im Einzelfall per Krankschreibung regeln.
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Lthie | 18.09.2022 - 13:14

Ich hatte eine Not-OP nach Eileiterschwangerschaft mit viel Blutverlust - sprich frühschwangerschaft. Und obwohl ich aus dem KH Corona noch eingefangen habe, musste ich jede Woche zum Arzt rennen, um eine weitere Woche krank geschrieben zu werden. Die erste Woche war kein Problem. Die zweite mit „Ja gut sie haben ja auch Corona“. Bei der dritten bin ich dann zur Hausärztin „Ja na gut- klingt schon was anstrengend“. Bei der vierten „ich hatte auch vier Fehlgeburten und weiß was sie durchmachen. Musste selbst auch sofort wieder arbeiten. Aber gut, wenn sie meinen sie brauchen das…“. In der fünften Woche bin ich dann zurück zur Arbeit, weil ich keine Lust mehr aufs betteln hatte und das obwohl ich immer noch Kreislauf Beschwerden und zitterattacken hatte und nicht klar war, ob noch restgewebe in mir war. Es wäre auch wesentlich erholsamer, wenn man weiß das man nicht gleich wieder zum Arzt für ne AU rennen muss.

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OneTimeStatement-- | 06.09.2022 - 21:11

Zitat: von Nutzer5356330
@nutzer5219556:
Falls ich Sie oder jemand anderen unsachlich angegriffen haben sollte, tut es mir leid.
Jetzt sollten wir, denke ich, wieder zum Thema zurück kommen.


Das Thema ist zu keinem Zeitpunkt meinerseits verlassen worden. Ich erlaube mir nur, Unterstellungen richtigzustellen. Ansonsten haben Sie recht, dass hier nichts mehr zu sagen ist.

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Nutzer5356330 | 06.09.2022 - 18:04

@nutzer5219556:
Falls ich Sie oder jemand anderen unsachlich angegriffen haben sollte, tut es mir leid.
Jetzt sollten wir, denke ich, wieder zum Thema zurück kommen.

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OneTimeStatement-- | 06.09.2022 - 14:52

Zitat: von Nutzer5356330
Zitat: von --
Zitat: von Nutzer5356330
Zitat: von --


Es hakt bei mir in Ihrer Argumentation an einer entscheidenden Stelle: Die Erholung nach einer Geburt gilt nicht als Krankheit. Ergo keine medizinische Diagnose und damit rechtlich auch keine AU.
Mutterschutz steht der Frau aber auch nicht zu.
Was dann? Sofort wieder arbeiten? Darauf hoffen, dass ein Arzt 2 Augen zu drückt? Oder eben ein Gesetz entwerfen, dass diese offensichtliche Lücke füllt.

Das war keine Argumentation, sondern ein Hinweis darauf,. was Mutterschutz rechtlich bedeutet. Wenn Sie das nicht nachvollziehen können, kann ich das nicht ändern.


Ja genau! Das bedeutet Mutterschutz bisher und genau so funktioniert es aber in der Realität nicht! Deswegen soll es ja geändert werden!
Und danke für die versteckte Beleidigung, ich könne das nicht nachvollziehen.

Da ist keine versteckte Beleidigung. Sie müssen nicht gleich jeden angreifen und regelrecht unterstellend werden, nur weil man nicht Ihre Meinung teilt oder Ansichten widerspricht, die hier im Rahmen der Petition geäußert werden.

Und falls (falls) es Ihnen nicht deutlich ist: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen "wenn Sie das nicht nachvollziehen" und "Sie können das nicht nachvollziehen". Wobei auch letzteres keine Beleidigung ist.

Ich habe in der Aussage, ich könne das nicht nachvollziehen, eine Beleidigung meiner Intelligenz gesehen.

Ihre Interpretation. Den Unterschied der Bedeutung eines Satzes, wenn ein "falls" da steht, haben Sie jedenfalls trotz Erklärung erneut übersehen.

Zitat: von Nutzer5356330
Ich bin durchaus kognitiv in der Lage, das nachzuvollziehen, nur lediglich nicht Ihrer Ansicht. Sollten Sie es anders gemeint haben, um so besser.
Bitte keine Verallgemeinerungen. Ich habe sicher nicht jeden angegriffen.


Freut mich für Sie und danke für Ihre Verdeutlichung, dass Sie aufgrund Ihres eigenen Missverständnisses dieses Mal nur mich angegriffen haben.

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Nutzer5356330 | 06.09.2022 - 11:41

Zitat: von Nutzer2917297
Zitat: von Nutzer5356330
(Fehl-)Geburt ist auch keine Krankheit. Trotzdem braucht man danach Erholung, ergo Mutterschutz. Hach, Sie liefern so viele tolle Argumente. ;)

Anscheinend möchten Sie nicht verstehen. Grund für Mutterschutz ist nicht "die Erholung nach der Geburt" .


Nicht? Klären Sie mich bitte auf.
Im MuSchG, Paragraph 1 finde ich folgende Aussagen:
(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.
(4) Dieses Gesetz gilt für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.

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Nutzer5356330 | 06.09.2022 - 11:35

Zitat: von --
Zitat: von Nutzer5356330
Zitat: von --


Es hakt bei mir in Ihrer Argumentation an einer entscheidenden Stelle: Die Erholung nach einer Geburt gilt nicht als Krankheit. Ergo keine medizinische Diagnose und damit rechtlich auch keine AU.
Mutterschutz steht der Frau aber auch nicht zu.
Was dann? Sofort wieder arbeiten? Darauf hoffen, dass ein Arzt 2 Augen zu drückt? Oder eben ein Gesetz entwerfen, dass diese offensichtliche Lücke füllt.

Das war keine Argumentation, sondern ein Hinweis darauf,. was Mutterschutz rechtlich bedeutet. Wenn Sie das nicht nachvollziehen können, kann ich das nicht ändern.


Ja genau! Das bedeutet Mutterschutz bisher und genau so funktioniert es aber in der Realität nicht! Deswegen soll es ja geändert werden!
Und danke für die versteckte Beleidigung, ich könne das nicht nachvollziehen.

Da ist keine versteckte Beleidigung. Sie müssen nicht gleich jeden angreifen und regelrecht unterstellend werden, nur weil man nicht Ihre Meinung teilt oder Ansichten widerspricht, die hier im Rahmen der Petition geäußert werden.

Und falls (falls) es Ihnen nicht deutlich ist: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen "wenn Sie das nicht nachvollziehen" und "Sie können das nicht nachvollziehen". Wobei auch letzteres keine Beleidigung ist.


Ich habe in der Aussage, ich könne das nicht nachvollziehen, eine Beleidigung meiner Intelligenz gesehen. Ich bin durchaus kognitiv in der Lage, das nachzuvollziehen, nur lediglich nicht Ihrer Ansicht. Sollten Sie es anders gemeint haben, um so besser.
Bitte keine Verallgemeinerungen. Ich habe sicher nicht jeden angegriffen.

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Nutzer2917297 | 06.09.2022 - 08:24

Zitat: von Nutzer5356330
(Fehl-)Geburt ist auch keine Krankheit. Trotzdem braucht man danach Erholung, ergo Mutterschutz. Hach, Sie liefern so viele tolle Argumente. ;)


Anscheinend möchten Sie nicht verstehen. Grund für Mutterschutz ist nicht "die Erholung nach der Geburt" .

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OneTimeStatement-- | 05.09.2022 - 22:59

Zitat: von Nutzer5356330
Zitat: von --


Es hakt bei mir in Ihrer Argumentation an einer entscheidenden Stelle: Die Erholung nach einer Geburt gilt nicht als Krankheit. Ergo keine medizinische Diagnose und damit rechtlich auch keine AU.
Mutterschutz steht der Frau aber auch nicht zu.
Was dann? Sofort wieder arbeiten? Darauf hoffen, dass ein Arzt 2 Augen zu drückt? Oder eben ein Gesetz entwerfen, dass diese offensichtliche Lücke füllt.

Das war keine Argumentation, sondern ein Hinweis darauf,. was Mutterschutz rechtlich bedeutet. Wenn Sie das nicht nachvollziehen können, kann ich das nicht ändern.


Ja genau! Das bedeutet Mutterschutz bisher und genau so funktioniert es aber in der Realität nicht! Deswegen soll es ja geändert werden!
Und danke für die versteckte Beleidigung, ich könne das nicht nachvollziehen.


Da ist keine versteckte Beleidigung. Sie müssen nicht gleich jeden angreifen und regelrecht unterstellend werden, nur weil man nicht Ihre Meinung teilt oder Ansichten widerspricht, die hier im Rahmen der Petition geäußert werden.

Und falls (falls) es Ihnen nicht deutlich ist: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen "wenn Sie das nicht nachvollziehen" und "Sie können das nicht nachvollziehen". Wobei auch letzteres keine Beleidigung ist.

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Nutzer5356330 | 05.09.2022 - 21:02

Zitat: von Nutzer2917297
Zitat: von Ivonne Urban
Wenn es eine Krankschreibung gibt, dann bitte mit der Begründung dass ich Mutter geworden bin - meine Kinder waren da - sie waren nur tot.
Für mich klingt logischer einen gestaffelten Mutterschutz zu bekommen, wenn man Mutter wird - oder? Was ist daran falsch?

Das ist unlogisch.

Schwangerschaft und Mutterschaft sind definitv KEINE Krankheiten. Daher kann eine AU Bescheinigung auch nicht mit der Diagnose / Begründung "ist Mutter geworden" ausgestellt werden.

Eine AU Bescheinigung enthält nur die Diagnosen einer Erkrankung bzw. gesundheitlichen Störung (physisch/psychisch). Nicht aber den Grund einer Erkrankung / gesundheitlichen Störung.
Um es an einem Beispiel deutlich zu machen: Diagnose: Beinbruch - nicht aber der Grund des Beinbruchs wie z.B. von der Leiter gefallen oder vom Auto angefahren.

Für die AU Bescheinigung ist der Grund irrelevant.



(Fehl-)Geburt ist auch keine Krankheit. Trotzdem braucht man danach Erholung, ergo Mutterschutz. Hach, Sie liefern so viele tolle Argumente. ;)

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Nutzer5356330 | 05.09.2022 - 20:56

Zitat: von --


Es hakt bei mir in Ihrer Argumentation an einer entscheidenden Stelle: Die Erholung nach einer Geburt gilt nicht als Krankheit. Ergo keine medizinische Diagnose und damit rechtlich auch keine AU.
Mutterschutz steht der Frau aber auch nicht zu.
Was dann? Sofort wieder arbeiten? Darauf hoffen, dass ein Arzt 2 Augen zu drückt? Oder eben ein Gesetz entwerfen, dass diese offensichtliche Lücke füllt.

Das war keine Argumentation, sondern ein Hinweis darauf,. was Mutterschutz rechtlich bedeutet. Wenn Sie das nicht nachvollziehen können, kann ich das nicht ändern.



Ja genau! Das bedeutet Mutterschutz bisher und genau so funktioniert es aber in der Realität nicht! Deswegen soll es ja geändert werden!
Und danke für die versteckte Beleidigung, ich könne das nicht nachvollziehen.

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