Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, einen gestaffelten Mutterschutz für Frauen einzuführen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.
Die Staffelung soll von einer Expertenkommission erarbeitet werden und die Staffelung sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen.
Der gestaffelte Mutterschutz soll ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.
Begründung
Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu.
Auch der Änderungsvorschlag der neuen Bundesregierung, der die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, ist unzureichend. All den Frauen, die bereits in der 19. Woche oder früher eine Fehlgeburt erleiden, steht weiterhin keinerlei Mutterschutz zu. Das bedeutet, dass Frauen, die wochen- und monatelang ihr Kind unter dem Herzen getragen haben, weiterhin kein Anrecht auf Mutterschutz haben.
Es ist nicht nachvollziehbar weshalb eine Frau, die nach 18 Wochen und 6 Tagen eine Fehlgeburt erleidet, 0 Tage Mutterschutz erhält und eine Frau, die ihr Kind einen Tag später verliert, 18 Wochen Mutterschutz. Bei diesem sensiblen und die Würde der Frauen angreifendem Thema ist eine solch harte Grenzziehung nicht angemessen. Eine Staffelung hingegen würde durch eine weichere Grenzziehung Ungerechtigkeiten abmildern.
Eine Krankschreibung ist kein Ersatz für Mutterschutz. Ob und in welcher Form eine Krankschreibung der Frauen nach einer Fehlgeburt stattfindet, liegt alleine im subjektiven Ermessen des betreuenden Arztes. Sie erfolgt nicht automatisch, sondern oft nur auf Nachfrage und Bitten der Frauen oder auch gar nicht, bzw. nur für wenige Tage. Dieser Umstand stellt nicht selten eine zusätzliche Belastung für die oftmals traumatisierten Frauen dar. Die Notwendigkeit eines kleines Wochenbetts wird in vielen Fällen nicht berücksichtigt und Frauen suggeriert, dass ein schnelles Funktionieren gesellschaftlich erwünscht sei, weswegen etliche Frauen sich nicht trauen, Zeit für ihre Trauer einzufordern. Bei vielen Betroffenen treten mittel- und langfristig Depressionen auf.
Auch das psychologische Element, dass eine Frau, die ihr ungeborenes Kind verliert, nicht als Mutter (der Mutterschutz zusteht) gewertet wird, spielt für viele Frauen eine große Rolle. Wir glauben, dass ein Angebot des gestaffelten Mutterschutzes für Frauen nach Fehlgeburten ein großer und wichtiger Fortschritt wäre, der betroffenen Frauen Zeit, gibt das Erlebte zu verarbeiten, körperlich zu heilen und die Frauen und ihre Würde unter den Schutz stellt, den sie verdienen.
Jetzt JEDER Schwangeren vollen Mutterschutz zu gewähren,obwohl zu der Zeit,wenn der Mutterschutz greift,längst keine Schwangerschaft mehr vorliegt,das kann es doch nicht sein.
Und nicht bei jeder Frau löst so eine Fehlgeburt derart dramatische Zustände hervor,dass automatisch voller Mutterschutz erforderlich wäre,das kann man ja im Einzelfall per Krankschreibung regeln.
Lthie | 18.09.2022 - 13:14
Ich hatte eine Not-OP nach Eileiterschwangerschaft mit viel Blutverlust - sprich frühschwangerschaft. Und obwohl ich aus dem KH Corona noch eingefangen habe, musste ich jede Woche zum Arzt rennen, um eine weitere Woche krank geschrieben zu werden. Die erste Woche war kein Problem. Die zweite mit „Ja gut sie haben ja auch Corona“. Bei der dritten bin ich dann zur Hausärztin „Ja na gut- klingt schon was anstrengend“. Bei der vierten „ich hatte auch vier Fehlgeburten und weiß was sie durchmachen. Musste selbst auch sofort wieder arbeiten. Aber gut, wenn sie meinen sie brauchen das…“. In der fünften Woche bin ich dann zurück zur Arbeit, weil ich keine Lust mehr aufs betteln hatte und das obwohl ich immer noch Kreislauf Beschwerden und zitterattacken hatte und nicht klar war, ob noch restgewebe in mir war. Es wäre auch wesentlich erholsamer, wenn man weiß das man nicht gleich wieder zum Arzt für ne AU rennen muss.
OneTimeStatement-- | 06.09.2022 - 21:11
Das Thema ist zu keinem Zeitpunkt meinerseits verlassen worden. Ich erlaube mir nur, Unterstellungen richtigzustellen. Ansonsten haben Sie recht, dass hier nichts mehr zu sagen ist.
Nutzer5356330 | 06.09.2022 - 18:04
@nutzer5219556:
Falls ich Sie oder jemand anderen unsachlich angegriffen haben sollte, tut es mir leid.
Jetzt sollten wir, denke ich, wieder zum Thema zurück kommen.
OneTimeStatement-- | 06.09.2022 - 14:52
Ihre Interpretation. Den Unterschied der Bedeutung eines Satzes, wenn ein "falls" da steht, haben Sie jedenfalls trotz Erklärung erneut übersehen.
Freut mich für Sie und danke für Ihre Verdeutlichung, dass Sie aufgrund Ihres eigenen Missverständnisses dieses Mal nur mich angegriffen haben.
Nutzer5356330 | 06.09.2022 - 11:41
Nicht? Klären Sie mich bitte auf.
Im MuSchG, Paragraph 1 finde ich folgende Aussagen:
(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.
(4) Dieses Gesetz gilt für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.
Nutzer5356330 | 06.09.2022 - 11:35
Ich habe in der Aussage, ich könne das nicht nachvollziehen, eine Beleidigung meiner Intelligenz gesehen. Ich bin durchaus kognitiv in der Lage, das nachzuvollziehen, nur lediglich nicht Ihrer Ansicht. Sollten Sie es anders gemeint haben, um so besser.
Bitte keine Verallgemeinerungen. Ich habe sicher nicht jeden angegriffen.
Nutzer2917297 | 06.09.2022 - 08:24
Anscheinend möchten Sie nicht verstehen. Grund für Mutterschutz ist nicht "die Erholung nach der Geburt" .
OneTimeStatement-- | 05.09.2022 - 22:59
Da ist keine versteckte Beleidigung. Sie müssen nicht gleich jeden angreifen und regelrecht unterstellend werden, nur weil man nicht Ihre Meinung teilt oder Ansichten widerspricht, die hier im Rahmen der Petition geäußert werden.
Und falls (falls) es Ihnen nicht deutlich ist: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen "wenn Sie das nicht nachvollziehen" und "Sie können das nicht nachvollziehen". Wobei auch letzteres keine Beleidigung ist.
Nutzer5356330 | 05.09.2022 - 21:02
(Fehl-)Geburt ist auch keine Krankheit. Trotzdem braucht man danach Erholung, ergo Mutterschutz. Hach, Sie liefern so viele tolle Argumente. ;)
Nutzer5356330 | 05.09.2022 - 20:56
Ja genau! Das bedeutet Mutterschutz bisher und genau so funktioniert es aber in der Realität nicht! Deswegen soll es ja geändert werden!
Und danke für die versteckte Beleidigung, ich könne das nicht nachvollziehen.