Text der Petition
Mit der Petition wird eine Ergänzung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahingehend gefordert, dass ab sofort die Reifen von Fahrzeugen den auf jeder Reifenflanke vermerkten PSI-Wert als vorgeschriebenen und zulassungsrelevanten Reifenfülldruck aufweisen müssen. Eine Missachtung dieser Vorschrift außerhalb einer angemessenen Toleranzbreite soll geahndet werden, wie vergleichsweise das Betreiben des Fahrzeuges mit nicht zugelassener Bereifung.
Begründung
• Erfahrungsgemäß ca. 10 % Kraftstoffeinsparung als schnell und unkompliziert realisierbarer Beitrag zu gesamtgesellschaftlichen Zielen.
• Erfahrungsgemäß erhebliche Ersparnis bei der Instandhaltung der Bereifung, Reifen halten bis zu der dreifachen Laufleistung.
• Optimaler Reifendruck gemäß der Konzeption des Reifens.
• Erhebliche Reduzierung der Mikroplastikemissionen. Da diese zu ca. 30% aus Reifenabrieb stammen, ist daher mit einer sofortigen Reduzierung dieser Problemsubstanzen nahe an 10% Gesamtbeitrag zu rechnen.
• Erhebliche Reduzierung der Rollgeräusche von Reifen, sofort allgemeine Verkehrslärmminderung, insbesondere für Anlieger schnell befahrener Straßen. Die Rollgeräusche von Reifen überwiegen die inzwischen die Motorgeräusche!
• Gesamtgesellschaftlicher Nutzen: Gesundheitsschutz durch Lärmvermeidung, z.B. weniger Lärmstress, weniger Herzinfarkttote, ….
• Engere Kontakt zur Straße, mehr Gefühl für Zustände des Straßenbelags, mehr Sicherheit