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Petition 137061

Arbeitslohn

Lohnsteuerabzug für geringfügig Beschäftigte vom 02.08.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Arbeitgeber die von ihnen pauschal zu entrichtende Lohnsteuer für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ("Minijobs") nicht auf die Beschäftigten abwälzen dürfen.

Begründung

Zwar muss ein Minijobber selbst keine Lohnsteuer auf seine Bezüge entrichten, aber nicht wenige Arbeitgeber wälzen die Lohnsteuer, die sie für die Beschäftigungsverhältnisse ans Finanzamt abführen müssen, auf die Arbeitnehmer ab, indem sie einen entsprechenden Betrag von deren Gehalt abziehen. Das ist eine Ungleichbehandlung UND eine Umgehung des Mindestlohns - denn wenn man jetzt das dem geringfügig Beschäftigten um den Betrag der pauschalen Lohnsteuer gekürzte Gehalt auf die geleisteten Stunden umlegt, ergibt der Stundenlohn nicht einmal mehr den Mindestlohn. Der auf diese Weise geprellte Minijobber hat keine Möglichkeit, sich dieses einbehaltene Geld irgendwo zurückzuholen. Das Finanzamt ist nicht zuständig, denn er selbst hat ja gar keine Lohnsteuer an das Finanzamt entrichtet. Steuerschuldner ist ja der Arbeitgeber, und nicht der Minijobber. Und der Arbeitgeber hat kein Interesse daran, dem Minijobber das einbehaltene Geld zu erstatten. Minijobber, die gegen diese Praxis vorgegangen sind, haben vor den Finanzhöfen kein Recht bekommen. Es gibt bisher keine gesetzliche Vorgabe, die dieses Vorgehen der Arbeitgeber unterbindet. Das muss dringend geändert werden. Es muss dringend eine gesetzliche Vorgabe installiert werden, die diese Umgehung des Mindestlohns und diese Ungleichbehandlung gegenüber regulär steuerpflichtig Beschäftigten unterbindet. Ungleichbehandlung deshalb, weil man als steuerpflichtig Beschäftigter SELBST der Steuerpflichtige ist und die Möglichkeit hat, zuviel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen. Demgegenüber hat der Minijobber, der ja gar nicht steuerpflichtig ist, im Fall der Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer vom Arbeitgeber auf den Minijobber absolut KEINE Möglichkeit, das einbehaltene Geld zurückzubekommen. Für die Arbeitgeber ist es eine schöne Einnahmequelle: Ein Unternehmen mit 100 Minijobbern spart so im Jahr rd. 10.000 EUR (ca. 100 EUR pro Minijobber pro Jahr) ein - auf dem Rücken der Minijobber. Das kann nicht gerecht sein.

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