Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Vorvermieterbescheinigung rechtlich verbindlich ausgestellt werden sollte und einheitlich definiert werden muss, um einer mangelnden Berücksichtigung von Mieterinteressen auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.
Begründung
Gleichzeitig sollte Vermieterin die Möglichkeit eingeräumt werden eine Kostenpauschale in Höhe von 4,99 € zu erheben.
Die Weigerung eines Vermieters die Vorvermieterbescheinigung für die scheidende mietende Person auszustellen, stellt aus Sicht des Petenten eine Form der Diskriminierung dar, da jeder Vermieter heutzutage die Vorvermieterbescheinigung als Bestandteil des Bewerbungsprozesses um eine Wohnung verlangt - und die mietinteressierte Person bei Nichteinreichen dieser bereits einen Nachteil erfährt, der im Worst Case zur Obdachlosigkeit führt.
Scheidet die Person normal aus dem Mietverhältnis aus, wird sich kein Vermieter weigern die Vorvermieterbescheinigung auszufüllen. Fiel etwas im Mietverhältnis vor, weigern sich Vermieter des Öfteren die Vorvermieterbescheinigung zu gewähren, und verweisen auf die Kontoübersicht bzgl. gezahlter Mieten. Vorfallen kann aber z.B. nicht nur ein lautstarker Meinungsaustausch mit Nettigkeiten, sondern eben auch die Durchsetzung des Mietrechts seitens des Mieters, welche vor Gericht landet und man sich bei einem Gütetermin auf die Vertragsbeendigung einigt.
Der Vermieter weist mit seiner Weigerung somit nicht auf die nicht nicht gezahlten Mieten, sondern auf den rechtsdurchsetzenden Mieter bei erheblichen Sachmängeln hin und warnt den nächsten Vermieter vor einer Person, die bereit ist sein Recht durchzusetzen und wahrzunehmen, sollte es notwendig.