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Petition 138180

Diebstahl und Unterschlagung

Diebstahl von Handys und Smartphones als besonders schwerer Fall des Diebstahls vom 26.08.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Diebstahl von Handys und Smartphones als besonders schweren Fall des Diebstahls zu regeln und den Katalog des § 243 Strafgesetzbuch entsprechend zu erweitern.

Begründung

Der Diebstahl von Handys soll ein eigener Straftatbestand werden.
Das Handy (Smartphone) ist heute weit mehr als eine Sache im Sinne von Straftaten gegen das Eigentum.
Es ist softwarebasiert Zahlungsmittel, persönlicher Ausweis und es enthält persönliche Nachrichten und berührt damit das Postgeheimnis.
Ein Handydiebstahl ist daher immer auch ein Datenschutzvergehen, ein versuchter Identitätsdiebstahl, ein Vergehen gegen das Postgeheimnis und ein Vermögensdelikt.
Dies soll der Gesetzgeber würdigen, indem der Handydiebstahl -grundsätzlich- als besonders schweren Fall des Diebstahls (gleich oder in Anlehnung § 243 StGB) wertet und eine Bewertung des Handydiebstahls nach § 242 StGB in der Regel ausgeschlossen ist.

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