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Petition 138611

Umsatzsteuer

Besteuerung von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum mit 0 % vom 06.09.2022

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Lebensmittel mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum anstatt mit 19 % bzw. 7 % mit 0 % zu besteuern

Begründung

Wir fordern den Bundestag auf, dass das Verkaufen von Lebensmitteln deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, steuerlich genauso attraktiv zu gestalten wie das Entsorgen (Abschreiben), welches heute mit 0% Mehrwertsteuer besteuert wird.

Deutschland hat sich zum Ziel vom Pariser Klimaabkommen und der EU bekannt die Lebesmittelverschwendung bis 2030 um 50% zu reduzieren. Nun müssen konkrete Maßnahmen folgen, die das Retten von Lebensmitteln steuerlich bevorteilen, anstatt es zu bestrafen.

In Deutschland ist es legal, Lebensmittel auch nach Ablauf des MHDs zu verkaufen, sofern diese noch einwandfrei genießbar sind. Fakt ist, dass heute fast überhaupt keine Lebensmittel, die vom MHD bereits abgelaufen sind, noch von den Supermärkten, Produzenten und Großhändlern verkauft werden, sondern meistens werden diese entsorgt. Grund dafür ist u.a., dass es für die Supermärkte und Produzenten attraktiver ist, die vom MHD abgelaufenen Lebensmittel zu entsorgen, anstatt sie noch zu verkaufen. Das muss geändert werden!

Die globale Lebensmittelverschwendung ist für rund 10% aller durch den Menschen verursachten Treibhausgase verantwortlich und alle Hungernden (fast 1000 Millionen Menschen) könnten dreimal ausreichend mit diesen Lebensmitteln versorgt werden, die weltweit verschwendet werden.

Die Lebensmittelverschwendung ist die größte ökologische und ethische Herausforderung die die Menschheit derzeit lösen muss und durch die derzeitige Preissteigerung der Lebensmittel würde die Gesetzesänderung der Mehrwertsteuer auf 0% für vom MHD abgelaufenen Lebensmitteln, besonders den Menschen helfen, die am meisten von der Inflation betroffen sind.

Die ursprüngliche Einführung des MHD ist bereits 40 Jahre alt und sollte die Verbraucher:innen schützen, leider hat das MHD aber dazu geführt, dass viele Menschen verunsichert sind und sich nicht trauen, überhaupt Lebensmittel zu konsumieren, die bereits vom MHD abgelaufen sind. Das muss sich ändern und durch die Gesetzesänderung der Mehrwertsteuer auf 0% für abgelaufene Lebensmittel vom MHD würde das Vertrauen von Menschen, dass Lebensmittel auch nach Ablauf des MHDs noch bestens genießbar sind, stärken.

Eine Studie hat gezeigt, dass alle Lebensmittel deutlich länger haltbar sind als das MHD besagt. So ist der Joghurt in der Studie sogar 8 Monate nach Ablauf des MHDs noch bestens genießbar gewesen. Eine verpackte Salami fast 3 Monate nach Ablauf des MHDs noch genießbar war.

Die Aufgabe vom Staat ist es über die Steuern die Wirtschaft zu steuern. Nun muss die Bundesregierung handeln und zwar im ersten Schritt mit der Abschaffung der Mehrwertsteuer auf vom MHD abgelaufene, aber noch bestens genießbare Lebensmittel und somit auch die Debatte in der Öffentlichkeit ankurbeln und Bewusstsein schaffen, dass ca. 50% der Lebensmittelverschwendung in Privathaushalten stattfindet und wir alle Teil des Problems sind, aber auch Teil der Lösung sein müssen wie die Politik, der Handel und die Produzenten

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