Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Grundlage gefordert, so dass personenbezogene Daten im Handelsregister ausreichend vor Missbrauch durch Kriminelle geschützt werden sowie vor kommerzieller Ausbeutung.
Begründung
Mit dem DiRUG, Digitalisierungsrichtlinie, wurde unter anderem die kostenlose Einsichtnahme in das Handelsregister unter dem Onlineportal handelsregister.de zum 1.8.2022 umgesetzt. Zugleich wurde die bisherige Registrierung der Auskunftswilligen, um Zugang zum handelsregister.de zu erhalten, abgeschafft.
Daraus ergibt sich das Problem, dass nun personenbezogene Daten, wie Geburtsdatum, Privatanschriften, als auch geleistete Unterschriften sowie vertrauliche Dokumente mit detaillierten Inventaren und Mitarbeiterlisten, Fahrzeugkennzeichen, Bankverbindungen etc. ungeschützt im Internet offen stehen und auch von Kriminellen z.B. für Identitätsdiebstahl u.a. genutzt werden können und so unbehelligt großen finanziellen Schaden oder Reputationsschaden anrichten können.
Durch den nun fehlenden Schutz personenbezogener Daten durch eine fehlende Registrierung auf dem Portal handelsregister.de werden grundlegende Datenschutzrechte und das Recht auf informelle Selbstbestimmung willkürlich ausgehöhlt. Dabei gehört der Datenschutz und das Recht auf informelle Selbstbestimmung zu den Grundrechten nach der EU-Grundrechtscharta und dem Grundgesetz.
Der Zweck des Handelsregisters ist die gegenseitige Legitimierung der Geschäftspartner, Schutz im Rechtsverkehr und der Vertrauensschutz. Dazu werden verschiedene Informationen zur Firma im Handelsregister eingetragen und veröffentlicht. Dies betrifft auch einige personenbezogene Daten der Firmengründer, Gesellschafter, ehemaliger Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen, Verstorbener, Mitarbeiter. In vielen Fällen, insbesondere in den älteren Eintragungen, liegt aber überhaupt kein Einverständnis der Betroffenen vor, man geht einfach fiktiv davon aus. Das widerspricht aber dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Wie der Datenschutz im Handelsregister konkret auszusehen hat, gibt es erhebliche Lücken, vor allem im Hinblick, dass die bislang in den Archiven der Amtsgerichte gelagerten Daten relativ gut geschützt vor Mißbrauch waren, und durch die weitgehende Verlagerung ins Internet nun weit weniger geschützt sind.
Mit der völlig barrierefreien Freigabe des online Handelsregisters und damit ungeschützten Datenverkehr wurden damit aber auch Kriminellen Tür und Tor geöffnet, unbehelligt auf diese personenbezogenen sensiblen Daten zuzugreifen und zu missbrauchen.
Dies widerspricht jedem Datenschutzgedanken. Zudem werden nicht nur unternehmensbezogene Daten publiziert, sondern eine Vielzahl an personenbezogenen Daten, für die ein besonderes Schutzbedürfnis besteht, die aber für die Zwecke einer HR-Auskunft nicht benötigt werden und oft überhaupt kein Einverständnis der Betroffenen vorliegt.
Deshalb wird der Gesetzgeber aufgefordert, den Datenschutz für die personenbezogenen Daten einerseits zu konkretisieren, sowie entsprechende Schutzmechanismen für das online geführte handelsregister.de zu veranlassen.
Dazu gehören eine Registrierungspflicht der Auskunftswilligen, sowie die Schwärzung persönl. Daten