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Diskussion zur Petition 138775

Gemeingefährliche Straftaten

Höhere Strafen für (Klima-)Aktivisten jeder Art mit Freiheitsentzug/Sozialstunden vom 10.09.2022

Diskussionszweig: Anwendung bestehender Gesetze wäre völlig ausreichend.

Nutzer4902401 | 12.10.2022 - 16:59 (Zuletzt geändert am 12.10.2022 - 17:00 von Nutzer4902401 )

Anwendung bestehender Gesetze wäre völlig ausreichend.

Anzahl der Antworten: 18

Zitat:
Radikale Aktivisten ...

§30 StGB zum Beispiel.

Zitat:
... zerstören Privateigentum oder Firmeneigentum. Bei einer Firma wurden mit Akku-Bohrmaschinen sehr viele teure LKW-Reifen mit einem Bohrer zerstört....

§303 StGB. Ggf. §123, §124, §244, §315b, §315c, §223, §224, ...

Zitat:
... Klima-Aktivisten kleben sich mit Sekundenkleber auf der Straße fest. Dutzende Autobahnabfahrten wurden gesperrt, da Klimaaktivisten sich mit Sekundenkleber ihre Hände festgeklebt haben.

§240, §105, ...

Zitat:
... Seit Monaten blockieren sie in Einzelaktionen über das ganze Land verteilt Straßen, Rettungswege werden blockiert und stundenlanger Stau

§315c (Behinderung von Rettungskräften), mit allen Folgen ...

Zitat:
... ziehen den Unmut der Berufskraftfahrer und Pendler zu.

Irrelevant.

Zitat:
... Wichtige Terminfracht kann nicht ausgeliefert werden, plus Abmahnungen vom Arbeitgeber wegen Zuspätkommen sind möglich. Der Wirtschaft entsteht durch diese Blockierung der Straßen erheblicher Schaden.

Halte ich jetzt für ein Gerücht. Sowas liegt nicht im Einflussbereich des Arbeitnehmers. Von daher kann dieser dafür auch nicht abgemahnt werden.

Nur anwenden muss man diese Gesetze halt auch. Und nicht immer mit "seid nett zu diesen Aktivisten, dutzidutzi, machst Du aber nicht wieder, gelle".

Ich warte eh auf den Tag, an dem sich das erste Mal der Generalbundesanwalt mit "Klimaaktivisten" wird befassen müssen.
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