Text der Petition
Mit dieser Petition wird gefordert, dass Fahrkosten zu Behandlungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, für Personen, die zuzahlungsbefreit sind, von der Krankenkasse übernommen werden. Das günstigste Verkehrsmittel ist dabei zu wählen. Ein Fußweg bis zu 1,1 km pro Termin ist dem Patienten zuzumuten.
Begründung
Zuzahlungsbefreite Personen sind oftmals chronisch kranke Menschen, denen regelmäßig nicht nur Arzt- und Therapietermine ins Haus stehen, sondern auch deren finanziellen Mittel durch Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit fehlen. Sie können kaum von der Möglichkeit Fahrt-kosten von der Steuer abzusetzen, profitieren. Um Ihre Einkünfte zu steigern, fehlt es Ihnen oft an Gesundheit bzw. Kraft. Die Verschreibung und Einnahme von Medikamenten ist in der Regel kein Ersatz für Untersuchungen oder Therapien, die nicht selten nicht am Wohnort durchgeführt werden können.
Um allen von einem chronischem Leiden - bisher werden Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen nur bei wenigen ausgewählten Patientengruppen übernommen (stationär hinge-gen für alle) - betroffenen Menschen trotz steigender Kosten, die verordneten heilsamen Behandlungen zu ermöglichen, ist die Kostenübernahme der Fahrtkosten wie eingangs geschildert dringend notwendig.
Schwerbehinderten werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) haben oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch sowohl somatische als auch kognitive Ursachen ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. Für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme hatten sowie seit dem 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind, bedarf es keiner gesonderten Feststellung einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt."
Versicherte, die keinen Schwerbehindertenausweis haben oder keinen Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung mindestens mit dem Pflegegrad 3 vorlegen können, müssen sich auf jeden Fall Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Für diese Fahrten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: zehn Prozent des Fahrpreises, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden."
Zusammenfassung: Für die vom Petenten angesprochene Gruppe der Gehbehinderten gibt es bereits die Kostenübernahme. Für andere auch, allerdings u.U. mit einer Zuzahlung von maximal 10 Euro.
Man begehrt demnach die Übernahme für einen Personenkreis, der nicht schwerbehindert bzw. gehbehindert ist, der wenig bis gar nicht eigenes Geld in die Gesundheitsversorgung einzahlt, der bereits befreit ist und keine Kosten für Medikamente hat, vorher evtl. einen Bruchteil zuzahlen musste.
OneTimeStatement-- | 16.11.2022 - 09:05
na, aber! In der Petition zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung bei LKW schreiben Sie von "Deutschlands maroden Straße voller Schlaglöcher und Co" und dass man sich dort leicht das Genick brechen kann.
Reicht da ein reparaturanfälliger PKW für 500 euro? Und wieso sollte sich ein Leistungsbezieher damit begnügen? Das ist doch eine Zumutung! Sollte es nicht besser eine gut ausgebaute Karosserie sein?
nee, besser gleich ein Chauffeur dazu.
genau, eigentlich funktioniert ja in Ihren Beschreibungen so gut wie nichts in diesem Land.
Nutzer4610271 | 15.11.2022 - 23:01
Statt so eines zermürbenden Bürokratieaufwands wäre es sinnvoller, wenn die GKV bedürftigen Patienten ein eigenes Auto finanzieren würde, das es schon für unter 500 Euro mit frischem TÜV auf dem Gebrauchtwagenmarkt gäbe. Selbst wenn mancher Patient nicht mehr selber Autofahren kann, dann fände sich sicher jemand unter Anghörigen oder Nachbarn, der für den Patienten das Auto fahren könnte. Kein Vergleich zu den immensen Kosten, die durch Krankentransporte entstehen. Zumal diese gewerblichen Krankentransporte längst selber wegen Überlastung und Personalmangel am Rad drehen und deshalb vielen Patienten mit Mobilitätsbedarf eine Absage erteilen.
OneTimeStatement-- | 14.11.2022 - 22:25
und ebenso wenig u.U. von den Privaten. Das genannte Eisenpräparat etwa.
schneeflocke333 | 14.11.2022 - 18:11
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können natürlich vom Arzt verschrieben oder empfohlen werden und Sinn machen - aber nur in Ausnahmen von einer gesetzlichen Krnakenkasse übernommen werden.
Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen sind in § 60 SGB V geregelt. Die zehn-EURO-Zuzahlungsgrenze (§61) gilt nicht für Fahrkosten zu ambulanten Berhandlungen - man zahlt also mit Pflegegrad 1 oder 2 und nur einer Schwerbehinderung einfach die Fahrtkosten die eben entstehen. Und nur um diese geht es. Danke.
OneTimeStatement-- | 13.11.2022 - 07:53
nur als Info: Es ist egal wieviel das Ticket kostet, ob (das noch nicht vorhandene) 49€-Ticket oder ein Ticket für 89 euro. Der Betrag, den der Versicherte maximal zu tragen hat, liegt bei 10 €
ist es nicht, da die Frage wie hoch der Eigenanteil ist, eine andere ist als die zum Ausbau der ÖPNV. Man kann beklagen, dass es gar nicht genug gut erreichbare Busse und Co gibt, vielleicht stimmt es auch, aber es ist keine Ungleichbehandlung, wenn nun jeder, der diese nutzt und bedürftig ist im Eigenanteil max. 10 euro zahlen muss
wenn die 10 Euro die Eigenbeteiligung bei einer Taxifahrt sind, ist es egal, wieviel die Taxifahrt kostet
Nutzer1106666 | 12.11.2022 - 17:59
Maximal 10€. Wow! Das mag in der Großstadt mit 49€-Ticket toll sein, aber auf dem Dorf (dem Land, der Kleinstadt, der Mittelstadt…) ist das eine glatte Ungleichbehandlung.
ÖPNV, wenn er fährt, zum Arzt bedeutet Fußwege die diese Personen ja gerade eben nicht leisten können. Und was Taxi vom Dorf kein 10km in die kleine Ex-Kreisstadt kostet möge man selbst ermitteln.
Da muss man geradezu mitzeichnen!
OneTimeStatement-- | 11.11.2022 - 14:19
Keine Ahnung seit wann, aber eine Verordnung und nach Prüfung Zahlung ist möglich.
Nachzulesen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
P.S. Und Medikamente, die der Arzt nicht verschreibt, kann auch der arme Mensch nicht bezahlt bekommen.
Man muss auch nicht jedes Mal diese Mär vom Hunger oder Tabletten aufbringen, so man sachlich bleiben möchte.
schneeflocke333 | 11.11.2022 - 11:23
Es geht in der Petition um Menschen mit einer (schwerwiegenden) chronischen Erkrankung die wohlbemerkt natürlich auch (mindestens) 1% ihres Bruttoeinkommens - das ist bei vielen etwa ein Drittel des monatlich zur Verfügung stehenden (Lebensmittel-) Einkaufsgeldes weniger - als Zuzahlungspauschale an die Krankenkasse bezahlen. Beiträge werden auch bezahlt wenn diese Person EM- oder auch inzwischen ganz normaler Rentner ist. Das heißt nicht daß es keine Kosten für Medikamente gibt bzw. gäbe wenn man die ärztlich empfohlenenen nicht verschreibungspflichtigen Präperate in der Apotheke kaufen würde (manch kranker Mensch kann alles ab nur nicht (wieder, wie zu Kindheits- oder Jugendszeiten) Hunger leiden und verzichtet dann lieber auf die Eisentabletten als aufs gewohnte Brot).
Frage: wo gibt es den Antrag für die Fahrkostenbefreiung über zehn EURO und seit wann? Mir ist das neu und der Krankenkasse auch.