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Petition 139178

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Höhere Freibeträge für geringfügig Beschäftigte beim geplanten Bürgergeld vom 19.09.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass ALG II-Empfänger, welche nur eine geringfügige Tätigkeit bis 450 Euro (ab Oktober 2022: 520 Euro) haben, beim Start des Bürgergeldes zum 01.01.2023 höhere Freibeträge für Erwerbseinkommen haben.

Begründung

Mit dem geplanten Start des Bürgergeldes ab 01.01.2023 genießen Lehrlinge und Menschen mit Einkommen von 520 Euro bis 1000 Euro höhere Freibeträge. Lehrlinge können beispielsweise eine Ausbildungsvergütung von bis zu 520 Euro gänzlich behalten, ohne dass das Jobcenter „die Hand“ aufhält. Bei Erwerbstätigen, die ergänzend Bürgergeld beziehen (müssen) und aber zwischen 520 Euro und 1000 Euro verdienen, wird künftig statt 20 Prozent ein Freibetrag (neben dem Grundfreibetrag von 100 Euro) von 30 Prozent gewährt. Allerdings bei geringfügig Beschäftigen, die bis 450 Euro (520 Euro) monatlich verdienen, bleibt es bei dem Grundfreibetrag von 100 Euro und ab den 101 Euro bei 20 Prozent. Dies ist ungerecht! Hier hätte ich im Sinne der Gleichbehandlung erwartet, dass geringfügig Beschäftigte, die bis 450 Euro (520 Euro) verdienen, ebenfalls 30 Prozent ab den 101 Euro Freibetrag erhalten. Es ist ja schon grob ungerecht, dass Menschen, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, einen Freibetrag bis 200 Euro (beim neuen Bürgergeld noch höher) bei der Grundsicherung behalten können. Der Ehrenamtler wird damit besser gestellt als der geringfügig Beschäftigte. Hier bedarf es Verbesserungen bei den Freibeträgen für Menschen, die bis 450 Euro (520 Euro) verdienen.

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