Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 139419

Grundsatzfragen der Wirtschaftsordnung und -entwicklung

Ablehnung des Entwurfs der EU-Kommission "Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI)" vom 26.09.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den von der EU-Kommission am 19.September 2022 eingereichten Entwurf für das neue "Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI)" abzulehnen.

Begründung

Die EU-Kommission präsentierte am 19. September das neue „Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI)“
Bisher ist dieser Entwurf eines EU-Gesetzes leider in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet geblieben.
Der Rahmen für die Krisen-Steuerung zielt darauf ab, den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zu sichern sowie wesentliche Waren und Dienstleistungen bei künftigen Notfällen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen EU-weit verfügbar zu halten.
Notfallvorsorge und Notfallhilfe gehören aber zu den zentralen Aufgaben der einzelnen souveränen Staaten und bilden unter anderem den Kern ihrer Legitimität. Was die EU-Kommission hier zu ändern beabsichtigt, ist ein essentieller Bestandteil der staatlichen Souveränität. Im Interesse der Bevölkerung getätigte Notfallmaßnahmen eines Einzelstaates - etwa bei einer Krise in der Lebensmittelversorgung - sind notwendigerweise gegen den Markt gerichtet, denn sie erfordern es, in dieser Situation ungeeignete Marktmechanismen aufzuheben. Der Entwurf (SMEI) der Kommission stellt den Markt und sein Funktionieren selbst über elementarste Interessen der Bevölkerung und diese Regeln ersetzen jene, denen souveräne Staaten im Falle solcher Krisen zu folgen pflegen.
Dabei gibt es zwischen der Kommission und den Regierungen der einzelnen Länder einen grundlegenden Unterschied – die Regierungen sind noch immer ihren eigenen Bevölkerungen gegenüber verpflichtet, die EU-Kommission jedoch ist niemandem Rechenschaft schuldig.
Mit diesem Gesetz versucht die EU-Kommission, die noch verbliebenen Reste einer Souveränität ihrer Mitgliedsländer einzuschränken.
Zu fragen ist letztendlich, welche demokratische Legitimation die EU-Kommission hat. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger haben sie nicht gewählt.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben