Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass pflegende Eltern 10 Tage Sonderurlaub im Jahr erhalten. Diese Tage sollen den Eltern ermöglichen, Termine mit ihren Kindern bei Ärzten, Therapeuten oder im Sanitätshaus wahrzunehmen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad des Kindes. Der Sonderurlaub soll allen Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Möglichkeit geben, Fehlzeiten bei der Arbeit ausgleichen zu können und richtet sich an Angestellte genauso wie an Selbstständige und Freiberufler.
Begründung
Wir sind die Eltern, die berufstätig sind UND ein Kind mit Pflegegrad haben, also diejenigen, die das Pflegesystem in Deutschland Tag für Tag entlasten - aber dafür kaum entlastet werden.
Dabei sind wir es, die nicht mehr können.
Wir sind die, die tags wie nachts Medikamente geben, die Sauerstoffsättigung checken, Verbände, Kanülen und Windeln wechseln.
Wir sind die, die mehrmals im Monat zu Arztterminen fahren, die mitunter weit entfernt liegen. Die zu Therapien begleiten, mit ins Krankenhaus fahren, bei der Reha die Pflege übernehmen.
Wir sind die, die regelmäßig Rezepte und Verordnungen besorgen müssen.
Wir sind die, die ständig bei der Arbeit fehlen, weil wir Termine mit unseren Kinder wahrnehmen - und davon haben sie meist genügend. Oder wir verzichten darauf, aus Angst um unsere Jobs.
Es sind die Kinder, die dafür am Ende den Preis bezahlen - weil sie weniger gefördert werden oder eine minderwertige Hilfsmittelversorgung bekommen.
Das darf so nicht weitergehen!
Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, uns berufstätige pflegende Eltern mit zehn Tagen staatlich finanziertem Sonderurlaub im Jahr, an denen wir Termine wahrnehmen können, für die wir sonst bei der Arbeit fehlen. Oder die wir oft in unseren Erholungsurlaub legen.
Keiner von uns hat sich diese Situation ausgesucht, und sie ist eine Belastung. Es ist an der Zeit, dass auch wir endlich entlastet werden - und unsere Arbeit dadurch sichtbar gemacht und wertgeschätzt wird.
Lupinal | Tue Nov 29 13:54:09 CET 2022 - Tue Nov 29 13:54:09 CET 2022
@Torxuser | 09.11.2022 - 11:35:
Von wann ist das Gesetz?
Wirtschaftswunderzeiten oder Agenda 2010?
Was zu einer früheren Lage am Arbeitsmarkt und früherer Produktivität paßt, muß heute nichtmehr unbedingt so sinnvoll sein.
Und es geht ja gerade nicht um jeden - ich hatte Kollegen, die über Jahre Urlaub haben auflaufen lassen weil sie einfach keine Verwendung dafür hatten - sondern für Urlaubsbedürftige; hier schießt Nutzer5528449 etwas über das Ziel hinaus, auch Urlaubsregeln sollten mehr individuelle Freiheiten zulassen um den Bedürfnissen entgegenzukommen.
Torxuser | Thu Nov 24 09:21:35 CET 2022 - Thu Nov 24 09:21:35 CET 2022
Noch besser ! ;-)
Annahme: Sie haben einen Job, weil selbständig. Wer bezahlt/gibt Ihnen den Sonderurlaub (egal ob Schwerbehinderter oder Pflegender) ?
Ich stelle fest: Als abhängig Beschäftigter hat man schon ein sehr komfortables soziales Netz und trotzdem ist man immer noch nicht zufrieden.
OneTimeStatement-- | Wed Nov 16 13:49:58 CET 2022 - Wed Nov 16 13:49:58 CET 2022
@4967199
Zunächst mal war die Aussage, auf die Sie sich beziehen eine Antwort auf den Vorwurf, man wäre froh einen Arbeitgeber zu haben.
Daraus folgt, dass man ohne Arbeitgeber auch keinen Urlaub hat und dass man in vielen Branchen - als echter Selbstständiger- freie Zeiteinteilung hat.
Daher hat Ihre vorwurfsvolle Frage
erstmal nichts mit der Aussage zu tun, auf die Sie sich hier beziehen
das dürfte auf die genauen Umstände ankommen. 10 Tage können ausreichen, eine kleine Entlastung sein, nicht reichen oder gar nicht notwendig sein.
Aber wie genannt: Mein Beitrag bezog sich nicht auf das Thema Lösung, sondern auf den vorhingen Post, der "froh wäre" einen AG zu haben.
Nutzer4967199 | Wed Nov 16 09:31:05 CET 2022 - Wed Nov 16 09:31:05 CET 2022
@Nutzer5219556
klar hat man keinen Urlaub wenn man keinen Job hat. Was ist denn aber nun mit denen die einen Job haben? Ich habe einen Job und bin sowohl Erziehungsberechtigte als auch Pflegende Person eines Kleinkindes mit Schwerbehinderung.
Also was ist hier nun die Lösung?
OneTimeStatement-- | Tue Nov 15 14:02:38 CET 2022 - Tue Nov 15 14:02:38 CET 2022
wenn man keinen Arbeitgeber hat, hat man auch keine Urlaubstage. Egal ob mit oder ohne Schwerbehinderung selbst/Kind
Außerdem wäre es super, wenn in derlei Petitionen nicht immer gleich beißreflexartig Unwissenheit und mangelnde Betroffenheit vorgeworfen wird, nur, weil einem die Ansicht des anderen nicht passt.
Manches aus dem Bereich der Schwerbehinderung wird nicht auf Kinder übertragen, weil man beim Grad der Pflegebedürftigkeit auch das Alter des Kindes berücksichtigt und welchen Mehraufwand die Schwerbehinderung faktisch bedeutet.
Nutzer4967199 | Tue Nov 15 10:08:37 CET 2022 - Tue Nov 15 10:08:37 CET 2022
@Torxuser
Ja es gibt das Schwerbehindertengesetz:
§ 208 SGB IX (bis zum 31.12.2017: § 125 SGB IX a.F.) haben schwerbehinderte Menschen gesetzlich einen Anspruch auf einen bezahlten
zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Hierbei geht das Gesetz von einer 5-Tage-Woche aus.
Mein Kind arbeitet aber nicht. Ich bin es die arbeiten geht als Mutter. Mein Kind kann nicht alleine zu Arztterminen fahren.
Ich bekomme diese zusätzlichen Tage nicht übertragen. Somit greift dieses Gesetz nicht. Und "Individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen",
ist ja mal wieder ein Vorschlag den nur jemand machen kann, der selbst nicht betroffen ist. Wir können froh sein wenn wir überhaupt einen Arbeitgeber haben...
Es gibt auch die "Kindkranktage-Regelung". Auch diese greift nicht, weil das Kind nicht akut Krank ist wenn es zu einem Vorsorgetermin (Schlaf.-EEG wegen Epilepsie) muss.
OneTimeStatement-- | Wed Nov 09 18:15:15 CET 2022 - Wed Nov 09 18:15:15 CET 2022
was ist ein langfristiger Mitarbeiter? und was hat das mit dem Thema der Petition zu tun?
Torxuser | Wed Nov 09 11:35:14 CET 2022 - Wed Nov 09 11:35:14 CET 2022
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt mindesten 4 Wochen (in der Regel 20 Tage bei 5 Tage-Woche) vor. Davon soll die Hälfte als Erholungsurlaub am Stück genommen werden. Alles weitere regelt das Schwerbehindertengesetz, Tarifverträge und Individualvereinbarungen.
Wie man sieht, haben die meisten Angestellten Ansprüche, die weit über dem Bundesurlaubsgesetz hinausgehen. Bitte keine zusätzlichen Gesetze. Das scheint kaum notwendig.