Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Preiskennzeichnungsverordnung dahingehend präzisiert wird, dass der Handel verpflichtet wird, den "Grundpreis" (je nachdem betr. 1 kg, 100g etc) einer angebotenen Ware nicht nur "gut lesbar" und "klar erkennbar", sondern auch "in gleicher Größe wie der Packungspreis, in Klammern gesetzt auf dem gleichen Preisschild" angegeben wird.
Begründung
Dankenswerterweise verbessert die neue Verordnung vom 28.5.2022 die diesbezügliche Kennzeichnungspflicht. Sie ist leider zu ungenau gehalten. Die Vorschrift "gut lesbar und klar erkennbar" der Verordnung wird so umgesetzt, dass Normalsichtige (ohne Alterssichtigkeit) den Grundpreis lesen können, wenn sie nahe genug herangehen und akkomodieren. Für ältere Menschen wie mich (kurzsichtig -4dpt) und alterssichtig (72Jahrealt) bleibt nur: Brille absetzen und nahe herangehen, um die kleine Schrift zu entziffern. Im günstigen Fall bückt man sich dazu, im ungünstigen Fall ist das Preisschild hinter z.B. einer Obstauslage angebracht, so dass man gar nicht nahe genug herankommt.
Gerade in der momentanen Phase stark steigender Preise, häufig versteckt durch veränderte (verkleinerte) Packungsgrößen ist die deutlich erkennbare Angabe des Grundpreises ein unabdingbares Element des Verbraucher-schutzes.
Die von mir beantragte Klammer wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass man den Grundpreis als solchen sofort erkennen kann, zudem vom Handel einfach umzusetzen.