Text der Petition
Mit der Petition wird ein Verbot des Fotografierens von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Genital-, Brust- und Pobereich sowie ein Verbot entsprechender Bilder gefordert. Außerdem soll das Projekt "Kein Täter werden" bundesweit ausgebaut werden.
Begründung
Ich möchte, dass das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen im Brust-, Po- und Geneitalbereich verboten wird. Bisher sind nur Bilder mit aufreizender Zurschaustellung dieser Bereiche verboten. Dieser Altersgruppe ist die Tragweite von solchen Bildern nicht bewusst und einmal verbreitete Bilder lassen sich nicht mehr zurückholen, vor allem wenn sie im Internet stehen. Diese Bilder dienen Menschen mit pädophiler- oder hebephiler-Störung als Einstiegsdroge. Viele der Bilder solcher Altersgruppen stammen auch von Menschen, die in äußerster Armut leben aus Entwicklungsländern. Diesen fehlt oft das Geld für angemessene Kleidung. Deren Situation wird ausgenutzt und sie werden verspottet und sozusagen auch für Zwecke von schlechten Menschen missbraucht, in die keiner einwilligen würde. Auch sollen Bilder und das Fotografieren von Naturvölkern, die ein anderes Verhältnis zu ihrem Körper und Nacktheit haben, in dieser Altersgruppe verboten werden, da deren Situation auch ausgenutzt wird und die Bilder zweckentfremdet werden. Dazu sollen Bilder im Internet gelöscht werden und die Verbreitung verfolgt werden. Dazu soll sich die Bundesregierung international einsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist, den privaten Bereich des Kindes auf diesen Bildern zu pixeln odern mit einem Balken zu versehen. Zur Prävention soll das Projekt kein Täter werden ausgebaut werden. Zurzeit wird es an 14 Orten in Deutschland angeboten mit einer Wartezeit von über zwei Monaten. Das ist zu lange und nicht wohnortnah abgedeckt. Menschen mit solchen Problemen müssen sich bis zu einem Behandlungsbeginn in die Allgemeinpsychiatrie einweisen, wo sie nicht kompetent betreut werden. Deshalb sollen mehrere Standorte pro Bundesland angeboten werden und zwar an mehreren Orten, wo eine Universitätsmedizin und ein Lehrstuhl für Psychiatrie an einer Universität vorhanden sind. Dazu müssen Mittel bereitgestellt werden und Stellen geschaffen werden, um die Menschen zu betreuen und das Personal zu schulen. Auch sollen Betten für Notfälle offengehalten werden. Das verhindert Missbrauch und schützt Täter und Opfer.