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Petition 140987

Sicherheit im Straßenverkehr

Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen für Straßen und Verkehrszeichen vom 01.11.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass analog zum Arbeitsschutz eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen wird, für Straßen und Verkehrszeichen Gefährdungsbeurteilungen anzufertigen, um den Schutz von Leben und Gesundheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.

Begründung

Sowohl die StVO, wie auch die VwV-StVO stehen im Zeichen der Prävention, von Behörden (u. a. Polizei) hört man aber oft lediglich, dass es sich um keinen Unfallschwerpunkt handele und man deshalb nichts tun möchte. Selbst bei Beinaheunfällen ist dies der Fall, obwohl Beinaheunfälle die Vorboten von Unfällen sind und zeigen, dass es gerade noch einmal gut gegangen ist.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass zum Beispiel der Verkehrszeichen 254 (Fahrradfahrverbot) bei Baustellen oft einfach so angeordnet wird. Dazu werden dann Umleitungen ausgeschildert. Dazu gibt es nie eine dokumentierte Beurteilung der Gefährdungen. Weder von der gesperrten Strecke noch der Umleitung, dabei setzt § 45 StVO bekanntlich eine erhebliche Gefährdung voraus. Mit einer schriftlich zu dokumentierenden Gefährdungsbeurteilung für alle Verkehrsteilnehmenden bei Baustellen, könnte sowohl die Inklusion gelebt werden, wie auch die Prävention.

Beim Neubau von Straßen und auch bei Beschwerden wäre eine derartige Verkehrsgefährdungsbeurteilung eine Möglichkeit zur Analyse und für Maßnahmen, um Risiken zu minimieren. Das komplette Verfahren des Arbeitsschutzes ist in der "ASR V3 Gefährdungsbeurteilung" dargelegt und kann problemlos für Straßengefährdungen adaptiert werden.

Zumal es möglich ist vergleichbare Stellen mit einer Beurteilung zu bewerten.

Natürlich kann man das nicht sofort für alle Straßen einführen, sondern muss schrittweise vorgehen. Etwa für Neubauten, für Unfälle und Beschwerden und dann nach und nach für alle Straßen.

Leben und Gesundheit stehen an oberster Stelle und bisher zeigen meine Erfahrungen, dass Verkehrsgefährdungen nicht systematisch und fundiert bewertet werden, obwohl die Rechtslage ausreichend Material bereit hält, was eine fundierte Bewertung ermöglicht.

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