Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, Apotheken nicht für den Ausfall des Herstellerabschlags (z. B. durch Insolvenz des Herstellers oder Abrechnungszentrums) haften zu lassen und für das Inkasso des Herstellerabschlags angemessen zu entlohnen.
Begründung
Der Herstellerabschlag ( § 130a Abs. 1, 2, 3a und 3b SGB V) ist ein Rabatt, den die Hersteller den Krankenkassen bei Arzneimittel gewähren müssen, die die Apotheken an die Versicherten abgegeben haben. Die Abrechnung erfolgt nicht direkt zwischen den Herstellern und den Krankenkassen, sondern über den Umweg der Apotheken und deren Abrechnungszentren. Dieser Weg wurde einzig aus Praktikabilitätsgründen gewählt. Die Apotheken sind dabei verpflichtet, in Vorleistung zu gehen, wodurch ein Haftungsrisiko für die Apotheken entsteht. Die Hersteller sind gem. SGB V verpflichtet, den Herstellerabschlag an die Apotheken zu zahlen.
Geht ein Hersteller (oder Abrechnungszentrum) in Insolvenz und kann er deshalb den Herstellerabschlag nicht mehr zahlen, müssen die Apotheken für den Herstellerabschlag einstehen, den sie nicht erhalten haben und nie erhalten werden. Es ist ungerecht und nicht vertretbar, dass die Apotheken dieses Risiko übernehmen und für Ausfälle geradestehen sollen.
Zur Zeit erbringen die Apotheken und die von ihr beauftragten Abrechnungszentren diese Leistung ohne entsprechende Vergütung. Nutznießerinnen dieser von der Apotheke erbrachten Leistung sind allein die Krankenkassen. Deshalb muss der Aufwand für die erbrachte Leistung auch angemessen entlohnt werden.