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Petition 141195

Schadensersatzrecht/Haftpflichtrecht

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei ungenehmigten Blockadeaktionen vom 06.11.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass bei ungenehmigten Blockadeaktionen, wie zum Beispiel die aktuellen Autobahnblockaden durch die "letzte Generation", private Schadensersatzansprüche von Stauopfern vereinfacht geltend gemacht werden können, zum Beispiel als Sammelklage der Stauopfer gegen die Blockierer.

Begründung

Die aktuellen Blockadeaktionen von Verkehrswegen sind nicht nur lästig und gefährlich, sondern verursachen bei jenen, die im Stau stehen, Schäden und Folgeschäden. Kurierdienste, die zu spät liefern, Freiberufler, die ihre Zeit im Stau ansonsten wertschöpfend verbringen könnten, Handwerker, die Aufträge nicht erledigen können, Arbeitnehmer, die zu spät zur Arbeit kommen, um nur einige Betroffene zu nennen. Und auch die vergeudete Freizeit der im Stau stehenden Bürger sollte einen Wert zuerkannt bekommen.

Der Bundestag sollte das Geltendmachen dieser Schäden erleichtern. Zum einen, indem er feststellt, dass jeder, der im Stau steht, für die Zeit im Stau zumindest mit dem Mindestlohn entschädigt wird, sowie für das verbrauchte Benzin. Indem er außerdem die Beweisführung für die Betroffenen erleichtert - ein Selfie im Stau sollte ausreichen. Und indem er bei Handwerkern und Freiberuflern, deren Arbeitszeit konkret Geld wert ist, per gesetzlicher Fiktion die Kausalität der Blockadeaktion für einen konkreten Schaden fingiert.

Ebenso sollten Folgeschäden leichter geltend gemacht werden können, z.B. wenn ein Handwerker einen neuen Auftrag nicht annehmen konnte, weil er bestehende Aufträge durch die Verzögerungen wegen des Staus nicht rechtzeitig abarbeiten konnte.

Durch das Instrument der Sammelklage der Opfergemeinschaft sollte außerdem die Geltendmachung der Ansprüche erleichtert werden.

Es geht also darum, auf dem Weg des Zivilrechts klarzustellen, dass auch gewaltfreier Protest so gestaltet sein muss, dass er keinen Schaden anrichtet. Und dass er dort, wo er Schäden verursacht, auch für diese geradestehen muss.

Außerdem erwarte ich durch die entstehenden Ansprüche der Staugeschädigten, die im Vergleich mit den bisher ergangenen Strafbefehlen deutlich höher sein dürften, den nötigen erzieherischen Effekt, um die Zahl der ungenehmigten Autobahnblockaden in Zukunft deutlich zu verringern.

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