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Diskussion zur Petition 141551

Anrechnung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Berücksichtigung von Fachschulzeiten vom 14.11.2022

Diskussionszweig: Unverständlich

Heinz 548 | 25.01.2023 - 00:56

Unverständlich

Anzahl der Antworten: 15

Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist vom 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit.

Allerdings:

Diese Zeit wird nicht automatisch dem Rentenkonto zugeschlagen, sondern die Berücksichtigung erfolgt auf Antrag hin. Hierzu sind entsprechende Unterlagen dem Rentenantrag beizulegen. Es können max. insgesamt acht(!!) Jahre angerechnet werden, es muss noch nicht einmal einen Abschluss nachgewiesen werden.

Ich vermute mal, dass eine diesbezügliche Antragstellung schlicht versäumt wurde.
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