Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, Kindergeld nach Einkommen gestaffelt auszuzahlen. Dazu sollen das Bundeskindergeldgesetz (BKGG, § 1) und das Einkommensteuergesetz (EStG, §§ 31 ff., 66) geändert werden.
Begründung
Das Kindergeld dient dazu, das Existenzminimum von Kindern finanziell abzusichern. Es wird vom Gesetzgeber im Rahmen des Familienlasten- und des Familienleistungsausgleichs gewährt.
In Familien mit wenig Einkommen ist dies unbedingt notwendig. In Familien mit höheren Einkommen ist die finanzielle Absicherung des Existenzminimums von Kindern nicht notwendig und Familienlasten- und Familienleistungsausgleich sind nicht erforderlich.
Hartz IV-Empfängern wird der Bezug von Kindergeld teilweise als Einkommen zugerechnet. Das heißt dass das zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes bzw. der Kinder gezahlte Kindergeld Kindern in der Lebenspraxis nicht vollständig zur Verfügung steht, wenn man davon ausgeht, dass die Grundsicherung den realen Lebensbedarf nicht ausreichend abdeckt. Damit gehen Teile des für die Existenzsicherung des Kindes gedachten Kindergeldes im Hart IV-Familienbudget auf.
Bezieher von kleineren und mittleren Einkommen erhalten den vollen Kindergeldbetrag, entweder über die konkrete Auszahlung des Kindergeldes oder bzw. und über die steuerliche Verrechnung des Kinderfreibetrages.
Beziehern höherer Einkommen fließt in der Regel über den Steuerfreibetrag auch im Ergebnis steuerbefreites Einkommen zu, das der Höhe des Kindergeldes entspricht.
Im Ergebnis kriegen die, die zu wenig zum Leben haben (Hartz IV-Empfänger) weniger Kindergeld und die, die es nicht brauchen (Eltern mit höherem Einkommen) nicht notwendigerweise Kindergeld. Die Auszahlung des Kindergeldes ist im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse der Kindergeldempfänger sozial unausgewogen.
Daher wird der Petitionsausschuss gebeten, den Gesetzgeber anzuregen, das Bundeskindergeldgesetz (BKGG, § 1) bzw. das EStG (§§ 31ff, 66), wie folgt zu ändern.
1.)
Familien, deren Einkommen über 100.000 Euro (Brutto) pro liegt, sollten kein Kindergeld erhalten.
2.)
Familien, deren Einkommen zwischen der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (aktuell: 84.600 Euro) und 100.000 Euro pro Jahr (Brutto) liegt sollten nur die Hälfte des jeweils geltenden Kindergeldes erhalten.
Wer den Unterhalt für Kinder nicht sicherstellen kann, darf keine Kinder in die Welt setzen.