Text der Petition
Mit der Petition wird für Unternehmen, die eine außerordentliche Staatshilfe erhalten haben, ein Verbot zur Zahlung von Dividenden und Boni und damit eine entsprechende Änderung von § 174 Aktiengesetz zur Gewinnverwendung gefordert.
Begründung
In der Finanzkrise und während der Corona-Pandemie haben Banken und Unternehmen außerordentliche Staatshilfen erhalten, um diese vor übermäßiger Belastung bzw. drohender Insolvenz zu schützen und letztlich Arbeitsplätze zu sichern.
Im Jahr 2021 hat beispielsweise ein bekanntes Unternehmen der Automobilindustrie 1,4 Milliarden Euro an die Aktionäre ausgeschüttet, obwohl das Unternehmen Staatshilfen erhalten hat. Im laufenden Jahr plant das Unternehmen eine Dividende von über fünf Milliarden Euro auszuschütten.
Ähnliches gilt auch für andere Unternehmen der Automobilindustrie. Auch dort wird geplant, trotz Staatshilfen Dividenden auszuschütten.
Im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse planen Unternehmen Gewinnausschüttungen trotz voraussichtlich erheblicher Staatshilfen.
So fließen steuerfinanzierte Staatshilfen letztlich Aktionären zu. Das ist sinnwidrig, unwirtschaftlich und nicht gemeinwohlfördernd und es begünstigt und privilegiert Aktionäre.
Der Petitionsausschuss wird gebeten, den Gesetzgeber anzuregen, das Aktiengesetz (AktG) entsprechend zu ändern.
Für die in § 174 AktG geregelte Gewinnverwendung wird folgende Formulierung in einem einzufügenden Absatz 2a vorgeschlagen:
„2a) An die Aktionäre wird so lange kein Betrag oder Sachwert ausgeschüttet bis ggf. außerordentliche Staatshilfen vollständig zurückgezahlt sind.“