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Diskussion zur Petition 142299

Zwangsvollstreckung

Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft vom 29.11.2022

Diskussionszweig: ...kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen ?

Robin von Loxley | 21.01.2023 - 17:19

...kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen ?

Anzahl der Antworten: 1

Aufhebung des Gesetzes über Zwangsvollstreckung.

Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde.
BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24. April 2006 Artikel 56 (310-10)

Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung:

Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Juni 2011 (BGBl. I S.1149) wird aufgehoben

Nullum crimen, nulla poena sine lege (Gesetzlichkeitsprinzip) Wo kein Gesetz, da keine Strafe !
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