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Petition 142944

Straftaten gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit

Aufnahme von Selbstverstümmelung in das zivile Strafrecht vom 12.12.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Selbstverstümmelung als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Begründung

Die Selbstverstümmelung ist nach geltendem Recht keine Straftat, kostet die Sozialkassen aber viel Geld. Die Opfer bleiben aber mit ihrer psychischen Erkrankung alleine gelassen und es ist ihnen freigestellt, sich in Behandlung zu geben.
Gerade jetzt, wo sich dutzende von Jugendlichen festkleben und durch diese Aktionen auch noch bewusst große, meist schwere Schäden davontragen, ist es an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob es nicht angebracht ist, die Selbstverstümmelung im zivilen Strafrecht zu verankern. Der Vorsatz, sich zu verstümmeln, ist auch ein Vorsatz, eine große Behinderung in Kauf zu nehmen, um somit für den allgemeinen Arbeitsmarkt unbrauchbar zu werden. Es entsteht dadurch ein großer Schaden gegenüber der Gesellschaft.
Nach § 17 des Wehrstrafgesetzbuches stellt die Selbstverstümmelung eine Straftat dar, wenn sie zur Untauglichkeit führt. Aus den genannten Gründen sollte dies auch im zivilen Bereich sanktioniert werden.

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