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Petition 142993

Strafprozessordnung

Begrenzung der Anzahl der Verteidiger und Gutachter jeweils auf einen pro Angeklagten vom 13.12.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Anzahl der Verteidiger und Gutachter jeweils auf einen pro Angeklagten zu begrenzen.

Begründung

Leider kommt es im Justizsystem in Deutschland regelmäßig vor, dass bei vielen Straftaten oder vielen Ordnungswidrigkeiten die Angeklagten mit einer Vielzahl von Verteidigern / Gutachtern vor Gericht erscheinen.
Vor Gericht sollen alle gleich sein. Die Staatsanwaltschaft wird durch eine Person vertreten. Vermögende Angeklagte oder Angeklagte, die über ihre Firma/Arbeitgeber vor Gericht vertreten werden, erscheinen in der Regel mit einer Vielzahl von Verteidigern/Gutachtern.
Weniger begüterte Angeklagten können sich in der Regel auch nur einen Verteidiger/Gutachter leisten. Arme Angeklagte bekommen nur einen Pflichtverteidiger.
Von daher kann nicht von einer Gleichheit vor Gericht ausgegangen werden. Gerade z.B. in Wirtschaftsstrafprozessen (Abgasskandal, Übernahme von Mannesmann durch Vodafone, Wirecard-skandal,…..) ist die eindeutige Unterlegenheit der Staatsanwaltschaft zu erkennen.

Es ist nicht gerecht, wenn bestimmte Personenkreise bereits vor dem Gerichtstermin bessere Ausgangslagen haben als andere Angeklagten.

Gerechtigkeit kann es nur geben, wenn Schuld und Sühne in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Eine Chancenungleichheit vor Gericht zu Lasten der Opfer darf es nicht mehr geben.

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