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Diskussion zur Petition 142993

Strafprozessordnung

Begrenzung der Anzahl der Verteidiger und Gutachter jeweils auf einen pro Angeklagten vom 13.12.2022

Diskussionszweig: Fragen

J-2-the-P | 17.01.2023 - 08:07

Fragen

Anzahl der Antworten: 2

Die Staatsanwaltschaft tritt je nach Fall in einer durchaus größeren Stärke an als mit einer Person, je nachdem wie komplex. Und das Missverhältnis zwischen Anklage und Verteidigung wäre ja auch gegeben, wenn es mehrere Angeklagte in einem Prozess gibt. Wie soll es dann laufen, wenn dieses nicht sein darf.
Warum nur ein Gutachter? Es können durchaus mehrere Bereiche betroffen sein, wo man verschiedene Gutachter braucht, z.B. technischer Sachverstand, Brandsachverstand und Psychiater. Das wird ein einzelner Gutachter nicht können.
Warum soll sich ein Angeklagter hier für einen entscheiden müssen?
Die Anklage wirft dem Angeklagtem, welche eine geistige Beeinträchtigung hat vor, das eine Gerät bewusst so manipuliert zu haben, das ein Brand ausgebrochen ist und großen Sachschaden verursacht.
Die Verteidigung will auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren und braucht dafür einen Psychiater. Weiterhin ist sie der Meinung, das der Brand an einer anderen Stelle ausgebrochen ist und will das mit einem Brandsachverständigen nachweisen. Und wenn der Angeklagte das Gerät so manipuliert hätte, wie die Anklage ihm vorwirft, hätte nichts passieren können, was die Verteidigung mit einem technischen Sachverständigen darlegen will. Warum soll der Angeklagte also nur einen Gutachter haben dürfen, wenn er aber 3 braucht um seine Unschuld zu beweisen.
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