Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Anzahl der Verteidiger und Gutachter jeweils auf einen pro Angeklagten zu begrenzen.
Begründung
Leider kommt es im Justizsystem in Deutschland regelmäßig vor, dass bei vielen Straftaten oder vielen Ordnungswidrigkeiten die Angeklagten mit einer Vielzahl von Verteidigern / Gutachtern vor Gericht erscheinen.
Vor Gericht sollen alle gleich sein. Die Staatsanwaltschaft wird durch eine Person vertreten. Vermögende Angeklagte oder Angeklagte, die über ihre Firma/Arbeitgeber vor Gericht vertreten werden, erscheinen in der Regel mit einer Vielzahl von Verteidigern/Gutachtern.
Weniger begüterte Angeklagten können sich in der Regel auch nur einen Verteidiger/Gutachter leisten. Arme Angeklagte bekommen nur einen Pflichtverteidiger.
Von daher kann nicht von einer Gleichheit vor Gericht ausgegangen werden. Gerade z.B. in Wirtschaftsstrafprozessen (Abgasskandal, Übernahme von Mannesmann durch Vodafone, Wirecard-skandal,…..) ist die eindeutige Unterlegenheit der Staatsanwaltschaft zu erkennen.
Es ist nicht gerecht, wenn bestimmte Personenkreise bereits vor dem Gerichtstermin bessere Ausgangslagen haben als andere Angeklagten.
Gerechtigkeit kann es nur geben, wenn Schuld und Sühne in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Eine Chancenungleichheit vor Gericht zu Lasten der Opfer darf es nicht mehr geben.
Warum nur ein Gutachter? Es können durchaus mehrere Bereiche betroffen sein, wo man verschiedene Gutachter braucht, z.B. technischer Sachverstand, Brandsachverstand und Psychiater. Das wird ein einzelner Gutachter nicht können.
Warum soll sich ein Angeklagter hier für einen entscheiden müssen?
Die Anklage wirft dem Angeklagtem, welche eine geistige Beeinträchtigung hat vor, das eine Gerät bewusst so manipuliert zu haben, das ein Brand ausgebrochen ist und großen Sachschaden verursacht.
Die Verteidigung will auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren und braucht dafür einen Psychiater. Weiterhin ist sie der Meinung, das der Brand an einer anderen Stelle ausgebrochen ist und will das mit einem Brandsachverständigen nachweisen. Und wenn der Angeklagte das Gerät so manipuliert hätte, wie die Anklage ihm vorwirft, hätte nichts passieren können, was die Verteidigung mit einem technischen Sachverständigen darlegen will. Warum soll der Angeklagte also nur einen Gutachter haben dürfen, wenn er aber 3 braucht um seine Unschuld zu beweisen.