Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Hinzuverdienstgrenze aus § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) aufzuheben, um auch bei betrieblichen Vorruhestandsregelungen, die sich auf diese Norm beziehen, einen unbegrenzten Hinzuverdienst, wie jüngst auch für gesetzliche beschlossen, zu ermöglichen. Die Ziele sind gleich: Fachkräftemangel beheben, Steuereinnahmen erhöhen. Gleichberechtigung zum betrieblichen Vorruhestand!
Begründung
6-FACH-WIN Situation für Staat, betriebliche Vorruheständler, Unternehmer, Kunden von deutschen Unternehmen, Inflation mildern und alle Steuerzahler!
Der Fachkräftemangel in allen Branchen ist für jeden in Deutschland erkennbar vom Bäcker- und Servicepersonal bis zu hochwertigen IT-Jobs, sogar in Teilen der Finanzbranche.
Dieses Problem lässt sich viel besser bewältigen, wenn man die Hinzuverdienstgrenze im Paragraph 8, SGB IV (Minijob-Grenze 520 € p. M.), auf die sich fast alle betrieblichen Vorruhestandsregelungen beziehen, rechtlich oder in Richtlinien aushebelt, so dass dann auch GLEICHBEHANDLUNG UNTER DEN VORRUHESTÄNDLERN HERRSCHT (!) und alle im Vorruhestand unbegrenzt dazu verdienen dürfen, wenn sie arbeiten wollen. Schließlich ist es aktuell so, dass sich viele betriebliche Vorruhestandsregelungen weit in das Alter ziehen, in dem man den gesetzlichen Ruhestand beantragen könnte. Da fast immer die gesetzliche Rente niedriger ist, wird kaum ein betrieblicher Vorruheständler den gesetzlichen Vorruhestand beantragen, solange seine betrieblichen Vergütungen laufen.
Es ist offensichtlich, dass man AUFGRUND DES ALTERS einen 55-62 jährigen betrieblichen Vorruheständler WESENTLICH EINFACHER UND NUTZBRINGENDER (noch näher an neuen Arbeitsprozessen, will noch nicht zum alten Eisen gehören, noch altersbedingt weniger Krankheiten) ZUM WEITEREN ARBEITSPROZESS MOTIVIEREN KANN als einen 63-67 jährigen gesetzlichen Vorruheständler! Auch die Anzahl der betrieblichen Vorruheständler, die ja z. B. wegen Restrukturierungen, Verlagerung von Produktionsprozessen in billigeres Ausland kontinuierlich zunimmt, ist ein Argument (jedoch fehlen mir dazu die Daten, die der Regierung aber sich vorliegen).
Außerdem hat die Bundesregierung durch die deutliche Anhebung des Hinzuverdienstdeckels im gesetzlichen Vorruhestand während der Pandemie (war u.a. notwendig zur Milderung des Fachkräftemangel beim Pflegepersonal) den sehr positiven Effekt HÖHERER STEUEREINNAHMEN vernommen!
ZUSÄTZLICH LIEßE SICH AUCH NOCH DIE INFLATION, durch eine höheres Angebot von Arbeitskraft, MILDERN.
Rundum fallen mir keine sinnvollen oder behebbare Gegenargumente ein!