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Petition 143682

Fluggastrechte

Stärkung der Fluggastrechte bei Pauschalreise-Buchungen vom 26.12.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Stärkung der Fluggastrechte im Zusammenhang mit Pauschalreise-Buchungen und Veränderung der Flugzeiten oder der Fluglinie gefordert.

Begründung

Die im Buchungsangebot des Reiseveranstalters angebotene Reise mit den dazu angebotenen Flugzeiten und Airlines die in einen Buchungsauftrag übernommen werden, sind nach Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters verbindlich und können nicht einfach geändert werden.

Änderungen nach Buchungsbestätigung nur gegen Entschädigung mind. 250 € oder kostenlosem Rücktritt

Vor der Buchung eine Pauschal-Flugreise werden vom Kunden seine persönlichen Präferenzen wie z. B:
o Bevorzugung einer bestimmte Airline oder Abflug-/Ankunftszeit wegen
unterschiedlichem Sicherheitsgefühl Linien – oder Charterflug.
o Serviceangebot während dem Flug inclusive oder auch nicht.
o Meilengutschrift oder sonstiger Vergünstigungen bestimmter Airlines für Airlinemitglieder.
o Freigepäckgrenze, Sitzabstand, Fluggerät, Sitzplatzreservierung etc.
o Möchte nicht mitten in der Nacht zum Flughafen fahren, oder bei spätem Rückflug in der Nacht zuhause ankommen.
o Berücksichtigung der Verbindungen öffentlicher Verkehrsmittel zum Flughafen.
o Möchte nicht morgens früh oder am Vormittag ankommen und auf das Zimmer (Checkin 15:00) stundenlang warten müssen.
o Möchte nicht zu spät am Nachmittag oder Abend ankommen.
o Möchte den Tag noch am Urlaubsort nutzen erst spät den Rückflug antreten.
o etc.
berücksichtigt und das entsprechend passende Angebot ausgesucht.
Aufgrund der Nachfrage gibt es auch ein entsprechend breites Angebot auf den einschlägigen Angebotsplattformen im Netz. Es werden unter dem Begriff “Alternative Flüge“ unterschiedlichste Fluglinien und Flugzeiten angeboten. Die Preise variieren je nach ausgewählter Fluglinie und Flugzeit bei sonst gleicher Hotelleistung.
Der Kunde wählt entsprechend seiner Präferenzen das entsprechende Angebot aus und erteilt einen Buchungsauftrag der erst nach Bestätigung durch den Reiseveranstalter zu einer verbindlichen Buchung wird.
In der Regel erfolgt die Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter innerhalb von zwei Arbeitstagen. Diese Zeit kann der Reiseveranstalter nutzen die Verfügbarkeiten vom Flug und Hotel zu prüfen, bevor er dem Buchungsauftrag zustimmt und es zur verbindlichen Buchung kommt, die er dann auch bestätigt.

Änderungen werden mit pauschalen Anmerkungen begründet: "Fluggesellschaften behalten sich Änderungen generell vor."

Der Reiseveranstalter macht, was er will, bucht die Flugzeiten, die Fluglinie und auch noch den Rückflugsort um, ohne dass sich der Kunde wehren kann. Reklamationen werden mit dem Verweis auf den pauschalen Vorbehalt der Flugdatenänderungen begründet.
Der Kunden könnte eine Klage vor Gericht (BGB) einreichen, macht das aber aufgrund maximalem Aufwand mit jahrelangem Prozess nicht. Das nutzen die Anbieter maximal aus. Entweder der Kunde akzeptiert schweigend oder storniert die Reise und muss die Stornokosten tragen.

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