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Petition 144417

Einkommensteuer

Abschreibung von Photovoltaikanlagen bis/unter 30 kWp für Inhaber eines Gewerbebetriebes vom 08.01.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass für Inhaber eines Gewerbebetriebes für das Jahr 2022 und auch weiterhin die Möglichkeit besteht, eine Photovoltaikanlage bis/unter 30 kWp als allgemein verwendbares Anlagegut nach AfA-Tabelle abzuschreiben und mit der Anlage erzielte Gewinne zu versteuern.

Begründung

Im Sommer 2022 beschloss ich auf dem Dach meines Schreinerei-Betriebes eine Photovoltaik- Anlage zu installieren. Die Anlage sollte bis/unter 30 KWp haben.
Es sollte eine betriebliche Investition in Verbindung mit der späteren Anschaffung eines betrieblichen E-Transporters darstellen.
Vor der Anschaffung befragte ich meinen Steuerberater,der mir bestätigte,dass es sich hierbei um eine betriebliche Anschaffung nach der gültigen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums handelt, also abschreibbar ist,mit teilweise möglicher Sofortabschreibung.
Nach allen nun vorliegenden Informationen wurde die Anschaffung getätigt, die PV-Anlage wurde nebst Batteriespeicher bis Ende 2022 errichtet.
Im Dezember 2022 jedoch kam es zu einer Änderung des Gesetzes für PV-Anlagen -Betreiber. Für Privatleute eine sehr erfreuliche Gesetzesänderung, nicht jedoch für Inhaber eines Gewerbebetriebes,die 2022 in eine Photovoltaikanlage investiert hatten.
Denn diese Änderung ist in wesentlichen Teilen RÜCKWIRKEND für das gesamte Jahr 2022 gültig.
Damit war plötzlich der Sinn der gesamte Investition hinfällig,denn das Gesetz besagt,dass es nun,auch rückwirkend für 2022 nicht mehr möglich ist eine PV-Anlage abzuschreiben. Aus der steuerlichen Abschreibung nebst Vorsteuerabzug wurde eine unverschuldete gewaltige Erhöhung der Steuerlast.
Meine Frage an den Petitionsausschuss ist daher:
Wie ist es möglich,dass man nach gültigem Steuerrecht als Unternehmer in Deutschland eine Entscheidung trifft, die dann rückwirkend einkassiert wird?
Wie sollen unter solchen Vorraussetzungen Investitionsentscheidungen in unseren Unternehmen getroffen werden können? Und warum wurde nicht wenigstens ein Wahlrecht der Besteuerung für 2022 eingeräumt?

Mein Fall wird bei Weitem kein Einzelfall sein,viele Unternehmer werden sich letztes Jahr für diese Investition entschieden haben. Aber vermutlich werden bisher sehr wenige bemerkt haben, was diese Änderung zur Folge hat, weshalb ich diese Petition veröffentliche.
Daher bitte ich Sie um entsprechende Korrektur des Gesetzes, insbesondere der Rückwirkung.

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