Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 144466

Waffenrecht

Keine Verschärfung des Waffengesetzes vom 09.01.2023

Diskussionszweig: Re: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffengesetzes

UserW8273 | 08.04.2023 - 21:54 (Zuletzt geändert am 08.04.2023 - 21:55 von UserW8273 )

Re: Waffenrecht - Keine Verschärfung des Waffengesetzes

Anzahl der Antworten: 1

Der BMI-Vorschlag ist aus mehrfachen Gründen blanker Unsinn:

1. Legale Schusswaffen i.S.d. WaffG sind bei Straftaten/Verbrechen kriminalstatistisch, bis auf wenige tragische, aber medial aufgebauschte Einzelfälle, nicht relevant (im 0,0x Bereich).

2. Bezugnahmen auf Vorfälle in den USA, Neuseeland, etc. sind populistisch und ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen, weil jene Länder eine mitunter völlig andere Gesetzgebung haben, soziokulturelle und politische Unterschiede im Vergleich zu Deutschland aufweisen, etc.
Allein von „dem“ amerikanischen Waffenrecht zu sprechen ist Unsinn, weil ein Großteil der waffenrechtlichen Ausgestaltung in den USA im Kompetenzbereich der einzelnen Bundesstaaten liegt und bis hinunter auf die Verwaltungsebene der einzelnen Counties (Bezirke/Landkreise) unterschiedliche Ausgestaltungen haben kann. Die Staaten NY, CA und IL sind extrem restriktiv, Staaten wie FL, TX und TN dagegen sehr liberal.
Den Verantwortlichen im BMI fehlt es offenkundig an der Fachkompetenz, wenn sie „amerikanische Verhältnisse“ mit denen in Deutschland gleichsetzen.

3. Das deutsche WaffG und dessen Auführungsbestimmungen zählen bereits zu den restriktivsten in der gesamten EU und der gesamten Welt. Handhabe gegen Extremisten und Straftäter bietet das WaffG und seine Ausführungsbestimmungen bereits seit mind. 2016, denn 2016 erfolgte bereits eine erste große Welle von Aberkennungen von Waffenbesitzerlaubnissen bei den sogenannten Reichsbürgern.

4. Wie bereits von Vorrednern angeführt: die vom BMI angeführten Beispiele aus dem Milieu der Reichsbürger zeigen, dass es sich um illegal besessene Schusswaffen gehandelt hat.

Aus den oben genannten (Haupt-)Gründen (und noch einigen weiteren) ist das Ansinnen des BMI zur Verschärfung des WaffG rundheraus abzulehnen und als populistischer, Ideologie-getriebener Versuch zu werten, gesetzestreue Bürger pauschal zu kriminalisieren, bürgerliche Freiheiten weiter auszuhöhlen und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein weiteres Stück zu Grabe zu tragen. Nicht umsonst ist es ein unbestreitbares Markenzeichen von autoritär bis totalitär regierten Staaten (in Geschichte wie Gegenwart!), dass deren Regierungen ihren Bürgern den rechtlich geregelten Waffenbesitz vollständig verbieten oder durch unverhältnismäßig hohe Auflagen faktisch verbieten. Wir in Deutschland dürfen uns mit diesen Staaten nicht gemein machen.
6 Personen finden diesen Beitrag hilfreich