Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass auch Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken die Einmalzahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten, die vom Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen wurde.
Begründung
Die Energiepreispauschale ist eine Leistung, die nicht aus Mitteln der gesetzlichen oder anderen Rentenversicherungen oder Pensionsfonds bezahlt wird, sondern aus Steuermitteln des Bundes. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum Bürger/innen, die in Deutschland leben und ihre Rente über eine dem Landesrecht unterliegende berufsständische Versorgungseinrichtung beziehen, von der Zahlung ausgenommen sind. Im Gegensatz dazu haben z.B. pensionierte Landesbeamte/innen oder auch Rentnerinnen und Rentner, die vergleichbare Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Pauschale.
Rentner/innen der berufsständischen Versorgungswerke haben schließlich genauso wie alle anderen Bürger ihre Steuerzahlungen immer an den Bund geleistet.
Die aktuell fehlende Anspruchsberechtigung dieses Personenkreises auf die Energiepreispauschale ist deshalb eine massive Ungleichbehandlung und mit Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes -Gleichheit vor dem Gesetz- nicht vereinbar.