Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt wird, dass gerichtliche Räumungen von Wohnungen nur durchgeführt werden, wenn rechtzeitig angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird.
Begründung
Als angemessener Ersatzwohnraum wird Wohnraum bezeichnet, in denen der ausgewiesene oder die ausgewiesenen Personen ein eigenes Zimmer von mindestens acht qm, welches ganztägig benutzt werden kann.
Nur ganztägige Unterkünfte sind angemessen.
Art, 1 Abs. 1 GG besagt: " Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Ein Leben ähnlich wie ein Tier auf der Straße ohne feste Unterkunft ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Tausende Menschen leben nach den Statistiken auf der Straße ohne feste Unterkunft. Dies widerspricht Art. 1 Abs. 1 GG. Um dies für die Zukunft zu vermeiden, dürfen Räumungen von Wohnraum nur durchgeführt werden, wenn zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt werden kann und die Bezahlung gesichert ist.