Text der Petition
Mit der Petition werden folgende Änderungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) gefordert:
- die Revision im Zivilprozess wird erleichtert
- Richter in der Berufungsinstanz müssen detailliert begründen, warum sie eine Revision nicht zulassen.
- BGH und Bundesverfassungsgericht müssen bei Anweisungen eine schriftliche Begründung liefern, die den individuellen Antrag reflektiert.
Begründung
Der wirkungsvolle Rechtsschutz in Deutschland ist nicht (mehr) gegeben.
Eine Verletzung des Grundgesetzes Art. 19 Abs.4 GG sowie die des allgemeinen Justizgewährungsanspruches ist Bestandteil des deutschen Justizsystems. Seit der Reform des Zivilprozesses von 2002 wird das des Rechtsstaatsprinzips durch die Justiz ständig verletzt.
Es kommt nur zur Revision, wenn diese entweder vom Berufungsgericht oder vom BGH nach Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen wird.
Die Praxis der Berufungsgerichte ist erschütternd und ernüchternd zugleich im Hinblick auf die damit einhergehende Verletzung des Grundgesetzes und der Rechtsstaatlichkeit. Deren Tenor: “die Revision wird nicht zugelassen” ist der Regelfall, wenn denn überhaupt eine Aussage über die Zulassung getroffen wird.
Gründe hierfür sind schnell ausgemacht: die Richter haben mit einer Zulassung Mehraufwand, den diese scheuen; die Richter empfinden die Überprüfung der eigenen Entscheidung als Nachteil oder zumindest als Risiko. Persönliche Befindlichkeiten der Richter jedoch führen zwangsläufig zu einer Verletzung des Rechtsstaatsprinzips und damit der Gewähr auf effektiven Rechtsschutz.
Die fehlende Begründung von Nichtzulassungen nach Zulassungsbeschwerden beim BGH sowie Abweisungen ohne Begründung beim Bundesverfassungsgericht sind für den Betroffenen unerträglich.