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Petition 146839

Off-Shore Energie

Keine Aufnahme der geplanten LNG-Terminals vor der Küste Rügens in das LNG-Beschleunigungsgesetz vom 27.02.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die vor der Küste Rügens geplanten zusätzlichen LNG-Terminals nicht in das LNG-Beschleunigungsgesetz aufzunehmen. Die für dieses Vorhaben mithin notwendige Gesetzesänderung ist strikt abzulehnen. Falls entgegen der hier vertretenen Meinung das Vorhaben bereits durch die bisherige Fassung des Gesetzes abgedeckt ist, wird der Gesetzgeber zu einer entsprechenden Korrektur aufgefordert.

Begründung

Direkt vor der Küste Rügens, in direkter Nachbarschaft zum Biosphärenreservat Südost-Rügen soll nach Plänen der Bundesregierung und einer Firma das größte Off-Shore LNG-Terminal Europas entstehen.

Mit der Ausweitung des Geltungsbereiches, der Verlegung einer weiteren über 38 km langen Pipeline durch den Greifswalder Bodden sowie der Errichtung und dem Betrieb der beiden geplanten Off-Shore LNG-Terminals sind erhebliche Störungen und massive Eingriffe in eines der sensibelsten Öko- und Tourismussysteme Europas verbunden. Das Projekt wird eine dauerhafte Beschädigung des Ökosystems und der Lebensgrundlagen der Menschen auf Rügen zur Folge haben. Die Belastungen wären gewaltig und vordringlich gegen die Verpflichtungen von Umwelt- und Naturschutz gerichtet. Zu befürchten sind zum Beispiel:

- massive Lärmemissionen direkt vor dem UNESCO Biosphärenreservat Südost-Rügen
- erhebliche Störungen eines der wichtigsten Laichgründe des Ostseeherings verbunden mit der Gefahr des vollständigen Aussterbens des Ostseeherings
- erhebliche Störungen im umgebenden Europäischen Vogelschutzgebiete
- technologisch bedingte erhebliche Verschmutzungen der Küstengewässer durch das zur Reinigung der Aggregate verwendete Chlor
- Störung der Küstenfischerei

Mitten in einem derart sensiblen Naturraum eine maritime Industrieanlage solchen Ausmaßes zu errichten und damit nicht nur zeitweise, sondern zum Teil auch dauerhafte, irreparable Schäden an einem der bedeutendsten Ökosysteme (insbesondere u. a. Fischbestände und der noch jungen Robbenpopulation) in Kauf zu nehmen, ist nicht vertretbar.

Zudem wurde bislang weder durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch durch den Vorhabenträger nachvollziehbar dargelegt, dass es der Kapazitäten der Anlage zur Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland zusätzlich zu den bereits realisierten und geplanten Anlagen überhaupt bedarf. Auch der Antwort der Bundesregierung mit BT-Drucksache 20/5170 auf die kleine Anfrage BT-Drucksache 20/4867 ist eine solche zwingende Notwendigkeit nicht zu entnehmen.

Das Projekt gießt die Abhängigkeit von fossilem Gas bis weit in die 2040er Jahre in Zement und ist mit der für 2045 gesetzlich verankerten Klimaneutralität und dem Pariser Klimaabkommen nicht vereinbar. Zudem ergeben sich Kollisionen mit dem deutschen Klimaschutzgesetz (KSG) sowie dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und Art. 20a Grundgesetz.

Wenn hier eine ggf. auf mehrere Jahrzehnte der Nutzung ausgelegte Anlage errichtet werden soll (bis 2042), kann die kurzfristige Sicherung der Energieversorgung kein ausreichendes Argument sein. Kurzfristige Lösungen dürfen ebenso keinen dauerhaften Schaden an Natur, Umwelt und unserer Gesellschaft anrichten.

Die notwendige Beschleunigung der Energiewende in der Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine wird nur mit den Menschen gelingen, nicht ohne und erst recht nicht gegen sie.

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