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Diskussion zur Petition 146960

Tierschutzgesetz

Verschärfung des § 11b des Tierschutzgesetzes vom 02.03.2023

Diskussionszweig: Tierschutzgesetz - Verschärfung des § 11b des Tierschutzgesetzes

Petent | 25.04.2023 - 08:46

Tierschutzgesetz - Verschärfung des § 11b des Tierschutzgesetzes

Anzahl der Antworten: 8

Der § 11b des deutschen Tierschutzgesetzes verbietet seit 1986 grundsätzlich, Tieren Merkmale anzuzüchten, unter denen sie leiden.
Die Umsetzung des Gesetzes lässt aber auch Jahrzehnte später noch zu wünschen übrig. Aus diesem Grund sind Qualzuchten in Deutschland nach wie vor weit verbreitet, die Lage der Tiere hat sich nicht wesentlich verbessert.
In den Niederlanden hat man sich dem Leiden der Tiere bereits 2014 angenommen, indem man Qualzüchtungen verboten hatte. Weil aber viele Interessenten sich die Vierbeiner weiterhin im Ausland besorgen, will der niederländische Landwirtschaftsminister künftig auch die Haltung dieser Tiere verbieten.
Deutschland sollte dem Vorbild der Niederlande Folgen und die Zucht, Einfuhr und Haltung von brachyzephalen Rassen zum Wohl der Tiere künftig verbieten.
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