Text der Petition
Zur Minderung der Abfallmenge und Schonung der Ressourcen wird ein Verbot der Herstellung und des Vertriebs von Tisch- und Stehlampen mit fest eingebauten LED-Leuchtmitteln gefordert.
Begründung
In Stehleuchten und Tischleuchten oder vergleichbaren Lampen, die auf dem europäischen Markt vertrieben werden, sind vielfach LED, d. h. LED-Leuchtmittel bzw. LED mit Trägerplatinen fest eingebaut. Die feste Einbauweise verhindert einen Austausch des LED-Leuchtmittels bzw. der LED-Platine.
Durch den Verlust der Leuchtfunktion und die fehlende Möglichkeit des Austauschs des LED-Leuchtmittels wird das gesamte Produkt wertlos. Das Produkt wird zu Abfall. Zudem wird man als Eigentümer dadurch enteignet.
Dadurch dass das gesamte Produkt (z. B. Stehleuchte, Tischleuchte) nicht mehr gebrauchsfähig und nicht reparaturfähig ist, entsteht übermäßig Abfall und es werden für die Neuproduktion des gesamten Produkts übermäßig Rohstoffe und Ressourcen verbraucht und verschwendet.
Die Herstellung und der Verkauf vorgenannter Lampen verstößt gegen § 6 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallhierarchie). In der Abfallhierarchie des KrWG steht die Vermeidung von Abfall an erster Stelle. Zudem steht der Verkauf vorgenannter Lampen der Richtlinie 2008/98/EG (Erwägungsgrund 7 und Artikel 4) sowie den Grundsätzen des Green Deal der EU entgegen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Petitionsausschuss, den Gesetzgeber zu folgenden Maßnahmen aufzufordern:
1.)
Verbot von Herstellung und Vertrieb von Tischlampen und Stehlampen oder vergleichbaren Lampen, in denen LED-Leuchtmittel fest eingebaut sind bzw. nicht leicht und ohne erheblichen Aufwand (z. B. durch aus- und einstecken in Steckverbindungen) bzw. nicht ohne technischen Reparaturaufwand (z. B. Löten) ersetzbar sind.
2.)
Verpflichtung von Herstellern oder Händlern, Tisch- und Stehlampen oder vergleichbare Lampen kostenlos zurückzunehmen und kostenlos zu reparieren, wenn die versprochene bzw. beworbene Lebensdauer unterschritten wird oder weniger als 10 Jahre beträgt und zur Behebung des Schadens technischer Reparaturaufwand erforderlich ist.
3.)
Verpflichtung von Herstellern von Tisch- und Stehlampen oder vergleichbaren Lampen, nur noch Tisch- und Stehlampen herzustellen, in denen die LED-Leuchtmittel ohne erheblichen Aufwand vom Eigentümer bzw. Nutzer ausgetauscht bzw. ersetzt werden können (z. B. durch aus- und einstecken in Steckverbindungen).
4.)
Verpflichtung von Herstellern von Tisch- und Stehlampen oder vergleichbaren Lampen dazu, mindestens 20 Jahre lang passende und voll funktionsfähige Ersatz-LED-Leuchtmittel bereit bzw. vorrätig und lieferbar zu halten.
Käufer werden durch unrealistische Werbeversprechen zur Lebensdauer von LED-Leuchtmitteln (50.000 bis 100.000 Stunden) zum Kauf von Tisch- und Stehlampen animiert. Häufig gehen die LED schon nach wenig mehr als zwei Jahren kaputt, so dass kein Garantiefall geltend gemacht werden kann und die ganze Lampe zu Abfall bzw. Sperrmüll wird, weil das LED-Leuchtmittel nicht ausgetauscht werden kann.
Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, Hersteller und Händler dazu zu verpflichten, Tisch- und Stehlampen nur mit leicht austauschbaren LED-Leuchtmitteln herzustellen und zu verkaufen.