Text der Petition
Mit der Petition wird die Verpflichtung der Hersteller von Autoklimaanlagen und Wärmepumpen zur Verwendung von CO2 oder Propan als Kältemittel und ein Verbot der Verwendung von Kältemitteln mit PFAS-Risiko in Klimaanlagen und Wärmepumpen gefordert.
Begründung
In Klimaanlagen von Autos wird seit einigen Jahren die fluorhaltige Chemikalie Tetrafluorpropen (R1234YF) als Kältemittel eingesetzt. Tetrafluorpropen wird in der Umwelt nach kurzer Zeit zu Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut. TFA gehört zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien, d. h. zur Stoffgruppe der „per- und polyfluorierten Alkylverbindungen“ (englisch: per- and polyfluoroalkyl substances, abgekürzt: PFAS).
Trifluoressigsäure verbreitet sich über die Luft und gelangt mit Niederschlägen in den Boden und in Gewässer. Dadurch akkumulieren sich PFAS über die Nahrungsaufnahme im menschlichen Körper und verbleiben dort über viele Jahre.
Für einige PFAS konnte nachgewiesen werden, dass sie bereits in geringen Konzentrationen negative gesundheitliche Folgen haben und das Hormon- und Immunsystem schädigen können.
Es besteht ein hohes Risiko, dass das in Klimaanlagen und ggf. in Wärmepumpen verwendete Kältemittel Tetrafluorpropen (R1234YF) in die Umwelt gelangt und als „Ewigkeitschemikalie“ in Form von PFAS in Gewässern und Böden verbleibt und über die Nahrungsaufnahme sehr lange und dauerhaft gesundheitsgefährdend wirkt.
Die Entfernung von PFAS aus der Umwelt ist kaum möglich bzw. zu vertretbaren Kosten unmöglich.
Es gibt mit CO2 und Propan praxiserprobte und weit umweltfreundlichere alternative Kältemittel.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Petitionsausschuss, den Gesetzgeber zu folgenden Maßnahmen aufzufordern:
1.)
Verbot der Verwendung des Kältemittels Tetrafluorpropen (R1234YF) in Autoklimaanlagen und Wärmepumpen.
2.)
Verpflichtung von Herstellern zur Verwendung von CO2 oder Propan in Klimaanlagen und Wärmepumpen als weit umweltfreundlichere Kältemittel.
Otext: „Mickimaus, die kleine Wichtigtuermaus. / Damit hat sich Ihr Beitrag erledigt. / Ihre Meinung ist für die Petition völlig unerheblich./
Ach, Nutzer 3989311 hat mal wieder -erkennbar- höflich zugeschlagen. .
Nutzer 3989311: Das ist jetzt die wievielte Petition innerhalb von wenigen Wochen die Sie gestartet haben? Die neunte oder ist es schon die zehnte?
Petition # 147148 ist noch in der Mitzeichnung, Petition# 147248 auch, und Petition # 148102 auch noch.
Offensichtlich gibt es in Deutschland eine Menge völlig unhaltbare Zustände, die Sie meinen erkannt zu haben, und die dringend per Petition geändert werden müssen.
Wie sieht es eigentlich mit Ihrer erkannten „Listigkeitslücke“ im BGB (Petition # 144449) aus? Hat da der Bundesminister für Justiz Ihnen schon „in vollem Umfang“ recht gegeben? Es wäre doch jammerschade wenn er Ihren hervorragend ausgearbeiteten Argumenten mit Ihren über 70(!) gewichtige Beiträge zum Thema nicht folgen würde.
Zu Ihrem neuen Thema:
>> Begründen Sie bitte die Energieeffizienz, Sicherheit, die Umweltauswirkung und die Wirtschaftlichkeit sowie die Auswirkungen auf Verfügbarkeit von Propan.
>> Begründen Sie bitte warum Propan ein Allronder- Kühlmittel für Kälte-, Klimatisierungs- und Wärmepumpenanwendungen ist.
>> Begründen Sie bitte den Sicherheitsaspekt von Propan in Fahrzeugen insbesondere im Falle eines Unfalles bei unkontrolliertem Gasaustritt.
>> Begründen Sie bitte warum Sie Hersteller von Autoklimaanlagen und Wärmepumpen verpflichten wollen, die Hersteller von fest zu installierende Klein- Klimaanlagen aber unberücksichtigt lassen.
>> Begründen Sie bitte warum Sie Hersteller von Autoklimaanlagen und Wärmepumpen in Deutschland verpflichten wollen, aber Hersteller von fest einzubauende Klein- Klimaanlagen in der EU oder im nichteuropäischen Ausland unberücksichtigt lassen. Bekanntlich endet die zu schützende Umwelt nicht an nationalen Grenzen.
>> Begründen Sie Ihre Petitionsforderung dahingehend, dass bereits die EU Verordnung 842/2006 eine schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen zum Inhalt hat, ein Erlass zum Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbot bereits angedacht ist, und eine Erweiterung der bestehenden Regelung zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung in Kürze (Ende 2023) zu erwarten ist.
>> Begründen Sie Ihr Vorhaben dahingehend, da bereits die Hersteller in eigenverantwortlichkeit Vorkehrungen zur „bestmöglichen Begrenzung der Emissionen auch bei der späteren Beförderung, Lagerung und Entsorgung“ getroffen haben, Stichwort "best practice" .
>> Begründen Sie Ihre Forderung eines „Verbots der Verwendung des Kältemittels Tetrafluorpropen (R1234YF) in Autoklimaanlagen und Wärmepumpen“ da Tetrafluorpropen, -insbes. 2,3,3,3-Tetrafluorpropen-, nicht ozonabbauend ist und damit die Ozonschicht nicht schädigt.
>> Begründen Sie warum Ihre Wahl auf Tetrafluorpropen fiel, da das Treibhauspotential dieses Stoffes deutlich kleiner 1 ist.
Ich setze voraus, dass Sie sich eingehend mit dem VDKF als führender deutscher Wirtschaftsverband der Kälte-Klima- und Wärmepumpen Branche für diese Petitionsforderung beraten haben. Wie ist die dortige fachliche Meinung zur Sache? Alternativ zur Antwort: Welche Publikation -erstellt vom VDKF- unterstützt Ihre Petitionsforderung?