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Petition 147611

Jugendstrafrecht

Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit bei besonders schweren Straftaten vom 15.03.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Alter der Strafmündigkeit bei besonders schweren Straftaten herabzusetzen.

Begründung

Das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Es kann nicht sein das Täter/innen ungeschoren davonkommen bei schweren Straftaten gegen Leib/Leben und Besitz.

Kinder und Jugendliche sind in der heutigen Zeit durch Informationsmöglichkeiten wie TV, Internet, usw. entwickelter als es noch vor 30 - 40 Jahren der Fall war. Es wird Zeit, dass der Justiz die Möglichkeit gegeben wird, mit der Zeit zu gehen.

Der Fall aus Freudenberg vom 11.03.23 bringt mich dazu, diese Petition einzureichen. Zwei unter 14-jährige Mädchen beenden das Leben einer 12-jährigen, zerstören damit vermutlich auch eine ganze Familie und kommen straffrei davon. Das kann defintiv nicht sein. Kinder in diesem Alter handeln/denken wie Jugendliche über 14 Jahre.

Deshalb fordere ich den deutschen Bundestag auf, dieses Gesetz zu ändern und das Alter auf 12 Jahre herabzusetzen.

Es ist an der Zeit, dass Opfer Gerechtigkeit erfahren und nicht die Täter geschützt werden.

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