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Diskussion zur Petition 147692

Straßenverkehrs-Ordnung

Mindestabstand für Radfahrer beim Überholen von Fußgängern vom 16.03.2023

Diskussionszweig: Überholmöglichkeiten?

J-2-the-P | 06.04.2023 - 09:11

Überholmöglichkeiten?

Anzahl der Antworten: 13

Wenn ich als Radfahrer 1,5m Abstand halten muss, dann kann ich fast gar nicht mehr überholen und der Abstand wäre auch zu groß. Das würde dem Ziel, den Radverkehr als ökologischen Fortbewegungsmittel zu fördern auch widerlaufen.

Bei LKW/Auto wurde dieser Abstand innerorts festgelegt (außerorts sind es 2m), weil allein durch die Druckwelle bei der Geschwindigkeit ein Gefahrenpotential ausgeht, dies ist bei Radfahren deutlich geringer.

Weiterhin wurde das Klingeln im Dauerklingeln untergehen, da man nur am Klingeln wäre, zumindestens hier am Rhein. Und das würrrrrrrrrrrrrrrrrrrriel mehr nerven.

Und wenn ich dann noch sehe, wie oft die Regeln verletzt werden, dann bringen neue Regeln auch nicht mehr, da sie null umgesetzt werden. Und es verletzen alle die Regeln, sowohl Fußgänger (die hier gerne die Radwegen zum Gehen nutzen), Radfahrer (die Kreuz und Quer fahren) und Auto/LKW-Fahrer (die meinen 50cm Abstand sind doch genug). Nur um ein paar Beispiele zu nennen.

Auch hier empfehle ich Paragraph 1 STVO.
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