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Petition 148342

Tierschutzgesetz

Erweiterung von § 6 Tierschutzgesetz (Kupierverbot) vom 26.03.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 6 Tierschutzgesetz (TierSchG) dahingehend zu erweitern, dass der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von kupierten Hunden und Katzen, insbesondere auch das Verbringen von in Deutschland geborenen Hunden und Katzen ins Ausland, um sie dort kupieren zu lassen, verboten wird.

Begründung

Obwohl es in Deutschland bereits seit fast 20 Jahren ein Kupierverbot gibt, trifft man in der Öffentlichkeit, in Tierheimen und privaten Haushalten noch immer kupierte Hunde und Katzen.
Wenn man von einer durchschnittlichen Lebenserwartung bei Hunden von 10-13 Jahren und bei Katzen von 12-18 Jahren ausgeht, kann es sich hierbei schwerlich um „Restbestände“ handeln, welche vor der Gesetzesänderung in Deutschland kupiert wurden. Stattdessen stammen die Tiere, welche man heutzutage antrifft, fast ausnahmslos aus Ländern, in denen das Kupieren noch erlaubt ist oder aus dunklen Kanälen wie illegalen Tierhändlern.
Das Kupieren hat negative Auswirkungen auf die Kommunikation und Bewegung der Tiere.

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