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Diskussion zur Petition 148387

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Bedarfsgerechte Behandlung von kreisrundem Haarausfall (Alopecia areata) vom 27.03.2023

Diskussionszweig: Verständnisfrage zu Laut aktueller Gesetzgebung dürfen Arzneimittel zur Verbesserung des Haarwuchses

OneTimeStatement-- | 05.05.2023 - 07:23

Verständnisfrage zu Laut aktueller Gesetzgebung dürfen Arzneimittel zur Verbesserung des Haarwuchses

Anzahl der Antworten: 14

Die Ausführungen machen ja deutlich, dass es sich um eine Autoimmunerkrankung handelt. Um welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zur „Verbesserung des Haarwuchses“ handelt es sich hierbei?

Oder sind sie verschreibungspflichtig und werden nicht übernommen?

Ich stelle nicht die Not der Betroffenen in Frage, ich nehme lediglich Bezug zur Petition. Es geht um bedarfsgerechte Behandlung und die psychischen Folgen.
Letztlich aber wird nur dieses Mittel benannt, das nicht bezahlt wird. Oder noch die Perücke.

Daher die Frage, denn ich kann mir kein frei verkäufliches Arzneimittel vorstellen, das bei einer schweren Autoimmunerkrankung zum Haarwuchs hilft. Kann natürlich sein, dass ich es schlicht nicht kenne.
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