Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Rahmenbedingungen schaffen, damit Patient: innen, die an Alopecia areata (kreisrunder Haarausfall) erkrankt sind, einen bedarfsgerechten Zugang zur medizinischen Behandlung erhalten. Dazu muss die Alopecia areata als Autoimmunerkrankung anerkannt und die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.
Begründung
Bei Alopecia areata (AA) handelt es sich um eine Form des entzündlichen Haarausfalls, die zu einem erheblichen Leidensdruck führt. Die Erkrankung betrifft Männer und Frauen gleichermaßen und kann in jedem Alter auftreten. Ursache dieser Krankheit ist eine Autoimmunerkrankung, bei der das Immunsystem fälschlicherweise bestimmte Teile des menschlichen Haares angreift. In der Folge kann das Haar an bestimmten Stellen nicht mehr nachwachsen. Typischerweise treten daraufhin kreisrunde, sichtbare und entstellende kahle Flecken, insbesondere auf der Kopfhaut auf. Im weiteren Verlauf können die gesamte Kopfhaut (Alopecia totalis) oder alle Kopf- und Körperhaare (Alopecia universalis) betroffen sein. In den schlimmsten Fällen führt die Erkrankung zu einem bleibenden, vollständigen Verlust der Haare.
Erschwerend kommt hinzu, dass Patient: innen mit AA neben kardiovaskulären und immunologischen Begleiterkrankungen auch ein erhöhtes Risiko haben, schwerwiegende psychische Belastungen zu entwickeln. Die fehlende Behaarung verändert die individuellen Merkmale eines Menschen, kann sich auf die zwischenmenschliche, gesellschaftliche und berufliche Position nachteilig auswirken und somit zu einer großen psychischen Belastung werden. Noch belastender kann es für die Betroffenen werden, wenn die Kopfhaare komplett ausfallen, und auch andere Körperhaare wie Augenbrauen, Wimpern und Barthaare betroffen sind. Denn das Fehlen der wichtigen Funktionen der Kopf-, Körper- und Nasenhaare, sowie Wimpern und Augenbrauen führt zu körperlichen Beeinträchtigungen, wie chronischen Entzündungen der Augen und Nasenschleimhäute.
Laut aktueller Gesetzgebung dürfen Arzneimittel zur „Verbesserung des Haarwuchses“ jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden. Begründet wird dies damit, dass Therapien, bei denen die „Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund“ steht, nicht als GKV-Leistung abrechenbar sein sollen. Bei der AA handelt es sich aber gemäß aktuellen wissenschaftlichen Studien nachgewiesenermaßen um eine Autoimmunerkrankung. Sie hat mit anderen Formen des Haarausfalls, z.B. dem erblich bedingten Haarausfall, nichts zu tun. Die rechtzeitige und sachgerechte Behandlung der AA entspricht dem internationalen anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft. Dennoch sind Arzneimittel zur Behandlung der Alopecia areata von der Erstattung ausgeschlossen. Der Wortlaut des SGB V, der eine Behandlung schwerer Krankheiten der Haare ausschließt, muss folglich überarbeitet werden.
Deshalb wende ich mich mit dieser Petition als Betroffene an die Mitglieder des Bundestages, damit sie die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Behandlung von kreisrundem Haarausfall schaffen. Ich bitte die Mitglieder des Bundestags, Alopecia areata als Autoimmunerkrankung anzuerkennen, damit Betroffene die Therapie erhalten können, die sie benötigen und dafür Sorge zu tragen, dass für die AA zugelassene Arzneimittel im GKV-Bereich verordnungsfähig sind.
aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen darf bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen nicht zweierlei Maß angelegt werden. Patient:innen die beispielsweise unter der Autoimmunerkrankung Neurodermitis leiden haben über die GKV Zugang zu den gleichen Medikamentenklassen (JAK-Inhibitoren; Olumiant) die auch für die Behandlung der Autoimmunerkrankung Alopecia Areata zugelassen sind und erwiesenermaßen funktionieren, mit dem Unterschied, dass Alopecia Areata-Betroffene aus den in der Petition genannten Gründen keinen Zugang über die GKV haben.
Hinzu kommt, dass sich Betroffene aufgrund der Gesetzeslage nicht dagegen wehren können. Gegen einen von der GKV abgelehnten Antrag auf Kostenübernahme der Behandlung zu klagen ist zwecklos, da sich die Krankenkasse auf die entsprechenden Richtlinien des GBA (Lifestyle-Arzneimittel) berufen kann, welche wiederum auf den in der Petition genannten Gesetzen beruhen. Der GBA räumt selbst ein, dass es sich eindeutig um eine behandlungsbedürftige Autoimmunerkrankung handelt, hat aber aufgrund des vollkommen undifferenzierten Wortlautes im Gesetz keinerlei Handlungsspielraum. Daher muss das Gesetz dringend überarbeitet werden und eine Differenzierung zwischen schwerwiegenden Autoimmunerkrankungen und dem üblichen androgenetischen Haarausfall erfolgen.
Es ist nicht mit unseren demokratischen Werten zu vereinbaren, dass Menschen die unter einer bestimmten Autoimmunerkrankung leiden einerseits kategorisch schlechter gestellt/vom Gesetz ausgeklammert werden und andererseits sich, aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens durch den GBA, nichtmal juristisch dagegen wehren können. Dies gebietet alleine schon das Willkürverbot, Art. 3 Abs. 1 GG.
Auch wenn dies in Anbetracht der strukturellen Ungerechtigkeit nebensächlich ist, sei nochmal darauf hingewiesen, dass die nicht-Verfügbarkeit einer bedarfsgerechten Behandlung langfristig auch ökonomisch unsinnig ist (Stichworte: Behandlung von Folgeerkrankungen; teure Psychotherapie; Produktivitätsverluste).
Vielen Dank