Text der Petition
Mit der Eingabe wird gefordert, die Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes dahingehend zu ändern, dass für alle Besoldungsgruppen die privaten Krankenversicherungsbeiträge während einer Elternzeit mit Elterngeldbezug in voller Höhe erstattet werden.
Begründung
Gem. § 9 der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes erhalten Beamtinnen und Beamten während der Zeit eines Elterngeld-Bezuges bis Besoldungsgruppe A 8 die Beiträge für die private Krankenversicherung während einer Elternzeit in voller Höhe erstattet werden. Bis Besoldungsgruppe A 9 wird lediglich eine Unterstützung in Höhe von bis zu 31 Euro monatlich gezahlt. Auch Beamtinnen und Beamten müssen für ihre Familien sorgen und haben während einer Zeit mit Elterngeld-Bezug deutlich weniger Besoldung. Es sollte daher die Verordnung geändert werden und allen Beamtinnen und Beamten die Beiträge für die private Krankenversicherung während einer Elternzeit mit Elterngeld-Bezug in voller Höhe erstattet werden.