Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 148778

Photovoltaik

Gleichstellung des Erhalts des Waldes im EEG 2023 zum Ausbau erneuerbarer Energien vom 06.04.2023

Text der Petition

Durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) darf Wald gerodet werden, um dort Freiflächensolaranlagen aufzustellen; der Waldverlust muss an anderer Stelle als Ersatzaufforstung ausgeglichen werden. Es wird angeregt, dass bei der Abwägung gemäß § 2 EEG 2023 der Erhalt des Waldes als gleichwertig gilt und die übliche Abwägung aller Interessen gemäß § 9 Bundeswaldgesetz für ein Vorhaben erfolgt. Es wird kein generelles Verbot von Solaranlagen auf Waldflächen gefordert.

Begründung

Durch das EEG 2023 erhält der Ausbau der Erneuerbaren Energie einen überragenden Stellenwert und ist in allen Abwägungsentscheidungen von Behörden als vorrangig vor allen anderen Belangen zu bewerten. Da der Ausbau der Erneuerbaren angesichts des Klimawandels und der aktuellen außenpolitischen Situation überaus wichtig ist, stimme ich dieser Herangehensweise grundsätzlich zu.

Auf der anderen Seite ist Wald mit seinen vielfältigen Funktionen ebenfalls von großer Bedeutung für den Klimaschutz. Neben der Speicherung von Kohlenstoffdioxid, der Filterung von Schadstoffen und der Bildung von Sauerstoff sind noch der Kühleffekt durch Verdunstung und die Barrierewirkung gegen negative Klimaeinwirkungen auf benachbarte Ortschaften oder landwirtschaftliche Flächen zu nennen. Die vielfältigen Funktionen für Erholung und als Biotop und Lebensraum bleiben hier unerwähnt.

Der Gesetzeszweck des EEG 2023 ist gemäß § 1: im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Die Rodung von Wald zugunsten einer Freiflächensolaranlage, die im Gegensatz zu beispielsweise Windenergieanlagen einen sehr großen Flächenverbrauch hat, kann daher eigentlich nicht im Sinne dieses Gesetzes sein.

Zwar wird der Waldverlust in Form einer Ersatzaufforstung ausgeglichen. Allerdings dauert es Jahrzehnte, bis die Ersatzfläche die Funktionen des ursprünglichen Waldes erfüllen kann. Hinzu kommt, dass durch die mittlerweile extremen Bedingungen in den Sommermonaten hohe Ausfallraten in den Forstkulturen auftreten. Je größer die Aufforstungsfläche, umso ungünstiger sind die Wuchsbedingungen. Auch stellt sich die Frage, warum die Freiflächensolaranlage nicht direkt auf den Flächen errichtet wird, die für die Ersatzaufforstung verwendet werden.

Eine Gleichstellung von Walderhalt zum Ausbau der erneuerbaren Energie entweder im EEG 2023 oder im Zuge einer Änderung des Bundeswaldgesetzes würde dazu führen, dass im Rahmen der Abwägung zugunsten der Ausbauprojekte entschieden werden kann, aber auch dagegen. Dies sollte eine Einzelfallentscheidung sein.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben