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Diskussion zur Petition 148779

Erziehungsgeld/Elterngeld

Erhöhung des Elterngeld-Höchstbetrages und der Ersatzraten/Regelmäßiger Inflationsausgleich vom 06.04.2023

Diskussionszweig: Aber dann Rückwirkend

Dori4891 | 14.05.2023 - 04:45 (Zuletzt geändert am 15.05.2023 - 05:08 von Dori4891 )

Aber dann Rückwirkend

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Wenn dann sollte es aber Rückwirkend geändert werden ab Inflationszeit. (2022) sonst sind ja all die benachteiligt die es betraf oder auch gerade betrifft. Des Weiteren finde ich sollte Elterngeld auch alle 3 Jahre gezahlt werden und nicht nur für eine gewisse Zeit und nicht dann nur halbes Elterngeld bei Elterngeld Plus. Man möchte ja sein Kind auch vernünftig selber erziehen.
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