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Petition 148857

Medizinprodukte

Rücknahme der Beschlüsse des G-BA zu "Verbandmittel und sonstiger Produkte zur Wundbehandlung" v. 9.3.2022 vom 08.04.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird die Rücknahme der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu "Verbandmittel und sonstiger Produkte zur Wundbehandlung" vom 9. März 2022 gefordert.

Begründung

Die vom 9.3.2022 veröffentlichten Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beziehen sich unter anderem auf Verbandmittel, die seit Jahrzehnten in der medizinischen Versorgung von akuten und chronischen Wunden wirkungsvoll durch Ärzte und Ärztinnen in Deutschland eingesetzt und verordnet werden.
Die im Rahmen der Beschlüsse vom G-BA intendierte allgemeine Kostensenkung in der Wundversorgung wird zu einer erheblichen Einschränkung in den notwendigen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten bei akuten und chronischen Wunden führen, was der vorherrschenden Komplexität in der generellen Wundversorgung nicht mehr gerecht wird.
Darüber hinaus hätten die Beschlüsse für die Patient*Innen von Wunden zur Folge, dass ihr ohnehin bereits reduziertes Ausmaß an Lebensqualität und Würde, gerade auch in der Palliativmedizin, signifikant weiter gesenkt würde.
Aufgrund der vom G-BA vorgelegten Kategorisierung von Verbandmitteln sollen künftig "Nicht formstabile Zubereitungen" und "Honighaltige Produkte" in der Wundversorgung von der bisherigen gesetzlichen Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen werden.
Die tragenden Gründe für den Erstattungsausschluss sind weder nachvollziehbar noch in sich schlüssig.
Gemäß der vom G-BA vorgelegten Verbandmitteldefinition sollen Wundauflagen mit möglichem höherem Nutzen von der Erstattung ausgeschlossen werden, während einfache Wundauflagen ohne höheren Nutzen erstattungsfähig bleiben sollen.
Auch wenn eine einfache Wundauflage in der Momentversorgung kostengünstiger erscheinen mag, ist diese jedoch Wundauflagen mit möglichem höherem Nutzen medizinisch qualitativ und langfristig kostentechnisch unterlegen, da weder die Komplexität von Wunden noch die Ganzheitlichkeit der Patient*Innen-Situation Berücksichtigung findet.
Die vom G-BA vorgelegten Beschlüsse werfen zum einen viele ungeklärte medizinische Fragestellungen auf, zum anderen wirken sie dem beabsichtigten Versuch der Kostenreduktion erheblich entgegen.
Fazit:
Aufgrund der dargestellten Gründe müssen die Beschlüsse des G-BA vom 9.3.2022 zurückgenommen werden, damit die gesetzliche Erstattungsfähigkeit von "Nicht formstabilen Zubereitungen" und "Honighaltigen Produkten" erhalten bleibt, was im Rahmen dieser Petition gefordert wird.

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