Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 149206

Zwangsvollstreckung

Eigentümer eines Grundstücks (Ersteher) erst nach Zahlung vom 17.04.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass bei einer Teilungsversteigerung der Ersteher erst nach Zahlung Eigentümer des Grundstücks wird.

Begründung

Die derzeitige Regelung in § 90 ZVG sieht vor, dass ein Ersteher bereits mit Verkündung des Zuschlagsbeschlusses Eigentümer des Versteigerungsobjekts wird. Diese Regelung weicht von der gängigen Praxis bei Kaufverträgen ab, wonach man erst mit vollständiger Zahlung Eigentümer wird und führt dazu, dass die Alteigentümer ihrem Geld hinterherlaufen müssen, wenn der Ersteher nicht zahlt. Wenn der Ersteher infolge von stark gestiegenen Zinsen seine finanzielle Leistungsfähigkeit überschätzt hat, nützt auch die Forderungsübertragung nach § 128 ZVG wenig.
Bei einer Teilungsversteigerung erfolgt die Versteigerung gegen den Willen eines Miteigentümers (=Antragsgegner). Anders als der Antragsteller hat er nicht die Möglichkeit sich zu überlegen, ob er mit der derzeitigen Regelung zum Eigentumsübergang einverstanden ist oder nicht. Die in der Petition angedachte Neuregelung schützt deshalb den Antragsgegner (und den Antragsteller) vor den Problemen und Ärger bei einem ausbleibenden Zahlungseingang.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben