Text der Petition
Der Bundestag möge bei klimapolitisch legislativen Entscheidungen daran festhalten, dass CO2-Minderungsziele sektorale Ziele sind.
Diese Ziele dürfen nicht gegeneinander bilanziert werden. Denn es darf nicht geschehen, dass z.B. ein Sektor ein Ziel übererfüllt und der Saldo einem anderen Sektor "gutgeschrieben" würde, der ein oder mehrere CO2-Minderungsziele nicht erreicht hat, auch wenn damit ein gesetzliches Gesamtminderungsziel (vgl. z.B. §3 Abs.1 Klimaschutzgesetz) erreicht werden würde.
Begründung
II Gründe
1. Nationale Klimaschutzziele" (NKZ)
Die "Nationalen Klimaschutzziele" (NKZ, vgl. v.a. §3 Abs.1 Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. 12. 2019 - BGBl. I S. 2513, geändert durch Art. 1 des G. vom 18. 08 2021 - BGBl. I S. 3905) sehen TreibhausgasEmissionsminderungen schrittweise
a) bis zum J. 2030 um mindestens 65 % und
b) bis zum J. 2040 um mindestens 88 %
vor.
2. Mindest- statt Endwerte
a) Es handelt sich also nicht um End-, sondern (v.a. de jure) Mindestwerte, deren Überschreitung zu einer weiteren Entlastung der Atmosphäre (vgl. Kap. III) führen würde.
Angesichts dessen, daß die NKZ v.a. nach Maßgabe aktueller Kenntnis der Dinge projektiert sind, müssen diese Werte jedoch umsomehr durch Forschung übertroffen werden.
Daher können und dürfen die NKZ nicht als final anzustrebende Ziele angesehen werden.
b) Insoweit können auch die gesetzlich vorgegebenen Jahreszahlen nur als Richtdatum dahingehend angesehen werden, daß die NKZ selbstverständlich auch zu früheren Zeitpunkten erreicht werden dürfen.
2 Klimaschutzgesetz
a) Deutschlands Weg zur sogenannten Klimaneutralität wird durch das Klimaschutzgesetz befördert. Es ersetzt nicht individuell motiviertes rationales und zielgerichtetes Denken und Handeln der verantwortlichen Akteure, unbschadet aktueller Beschlüsse der EU Überlastungen der Atmosphäre abzubauen und deren Belastungen in einen rechtlich tauglichen Ordnungsrahmen zu führen.
b) Es ist davon auszugehen, daß es inzwischen aufgrund eines gesteigerten Umweltbewußtseins der politisch Verantwortlichen auch ohne den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 zu gesteigerten Emissionsminderungen mit Blick auf das europäische "Klimaziel" für das Jahr 2030 kommen würde. Es muß davon ausgegangen werden dürfen, daß die in dieser Einsicht und nicht etwa de jure bzw. formal abstrakt gezwungen am 12. Mai 2021 das geänderte Klimaschutzgesetz vorlegte.
c) Der Bundestag hat die Klimaschutznovelle in gleicher Einsicht in physikalische Notwendigkeiten am 24. Juni 2021 beschlossen, dto. erfolgte am 25. Juni 2021 die Zustimmung des Bundesrates.
Es kann und darf nicht davon ausgegangen werden, daß die einschlägigen Beschlüsse und Entscheidungen abseits realitätsbezogener Kriterien in "Kuhhandel-Manier" erfolgten.
3 BVerfG und Vorsorge
Indem die NKZ übertroffen würden, würde der Staat im Sinne des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umsomehr Atmosphärenüberlastungen aktiv vorbeugen. Umsoweniger liefe dann die Bevölkerung Gefahr, daß es in Zukunft zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der Bürger, vor allem der jüngeren Menschen, kommen könnte.
III Hinweis
Die Petition übernimmt (wenn auch "political incorrect") nicht den Begriff "Klimaschutz", weil Klima als mathematischer Wert (lt. WMO aus 30 Jahren Wetterdaten) nicht schützbar ist. Schützbar ist die Atmosphäre, was sich in der Folge auch auf das Weltklima auswirkt. Atmosphärenschutz ist jedoch vergleichsweise und expressis verbis weit "bürgernäher"
Tilman_Kluge | Sat Jul 22 14:22:41 CEST 2023 - Sat Jul 22 14:22:41 CEST 2023
Es wäre ja schon OK, wenn ein Sektor- Verantwortlicher begründen würde, warum er zwar Anstrengungen unternimmt, die geforderten Ziele zu erreichen, dies aber aus objektive Gründen nicht funktioniert. Bestenfalls kann man das mit einer mittelfristigen Projektion verbinden.
Ich bezweifle, daß Wissing (FDP) mit willentlicher Bosheit "nachhinkt", jedoch läge es im Interesse allgemeiner Transparenz, die näheren Umstände zu erfahren. Die Idee der FDP, nicht überall mit Vorschriften zuzuschlagen, ist in Ordnung, wenn man den vom Ressort "Wissing" betroffenen Bürgern Denkansätze dafür lieferte, wie man den persönlichen Modal Split ganz individuell ohne Top-Down-Direktiven atmosphärenschonend gestalten kann. Aber es gibt Leute, die kleistern sich lieber in absolutistischer Selbstzufriedenheit an Strassen fest, als in Sachen differenzierter Information mitzuwirken.
Dabei muß es gar nicht um "Klima"-Argumente gehen. Es muß nicht allen politischen Abhandlungen, das Wort "Klima" bemüht werden.
Das Fahrrad z.B. ist nicht nur dahingehend "öko", sondern auch ansonsten v.a. in der Stadt auch für Leute, die nicht wissen, was Klima überhaupt ist, schnell (oft schneller als der PKW) und flexibel. Man denke auch vergleichsweise an die Parkplatzsuche und Flächenaufwand per PKW, wobei erstere die selbst dann, wenn eine Kommune Parkleitsysteme installiert, mit Fahrwegen verbunden ist.
Das aber ist kein Grund, gegen den PKW zu lamentieren, sondern höchstens gegen eine sinnlose Benzutzung dieses Fahrzeugtyps, wobei des nicht Sache des Staates sein kann, in letztes Instanz Sinnlosigkeiten zu definieren, sondern Sache des Einzelnen, in letzter Instanz Sinnlosigkeiten vor allem sich selber gegenüber zu verantworten.
Nutzer1106666 | Thu Jul 20 19:49:51 CEST 2023 - Thu Jul 20 19:49:51 CEST 2023
Jein.
Wenn ein Sektor einfach willentlich aufs Mitziehen pfeift und nicht gegriffen werden kann ist das alles recht sinnlos.