Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).
Begründung
Das für dieses Jahr geplante DIGITALGESETZ sieht vor, daß die elektronische Patientenakte für alle BürgerInnen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen (OPT OUT). Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? -- Das ist nicht akzeptabel !
Laut dem geplanten GESUNDHEITSDATENNUTZUNGSGESETZ soll Forschern, wie auch anderen Nutzern, Zugang zu diesen Daten gegeben werden.
Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen - damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher. Ein Dienstleister für Krankenkassen wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht.
Zentrale Datenspeicher sind niemals sicher - deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!
Warum?
Viele Links hier funktionieren nicht, auch auf der E-Petitions-Page des Bundestages ( https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html) steht ein nicht funktionierender Link zum Petitions-Forum, nämlich https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html
(getestet am 20.Juli2023, 23:42)
Das gilt auch für viele andere Linkadressen im Umfeld der E-Petitionen.
Mit „Copy Link“ kann man die Linkadresse in einen separaten Tab kopieren und es zeigt sich, dass vor dem abschließenden „.html“ ein „.nc“ steht.
Das „.nc“ kann man manuell entfernen und voilá - die Links funktionieren.
Also: aus „xyz.nc.html“ muss man „xyz.html“ machen.
Ist das eventuell absichtlich so gemacht, um den Zuspruch zur Petition zu behindern?