Text der Petition
Mit der Petition wird die kostenfreie Rücknahme von sortenreinen Abfällen (z.B. Verschnitt von Steinwolle) im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung gefordert.
Begründung
Für die Außendämmung insbesondere von Wohngebäuden werden im Rahmen der energetischen Modernisierung vor allem die Dämmstoffe Styropor und Steinwolle hergestellt und vertrieben.
Insbesondere für Steinwolle besteht die Möglichkeit der sortenreinen Rückgabe von Steinwolle, die als Verschnitt abfällt.
Diese Rückgabe ist nicht kostenfrei. Für die Rückgabe müssen ggf. Rückgabebehältnisse (z. B. Big Bags, pro Stück 50 Euro) bezogen werden. Kleinabnehmer (z. B. bis 5 Big Bags) müssen die Big Bags ggf. selbst zu entfernten Rückgabestellen bringen. Bei Abholung wird für „Mindermengen“ (z. B. weniger als 6 Big Bags) ein „Mindermengenzuschlag von z. B. 300 Euro berechnet.
Gemäß § 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) „trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung, wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt“.
Diese Produktverantwortung umfasst insbesondere „die Rücknahme der Erzeugnisse und der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle sowie deren nachfolgende umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung“ (§ 23 Abs. 2 Nr. 7 KrWG) und „die Übernahme der finanziellen oder der finanziellen und organisatorischen Verantwortung für die Bewirtschaftung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle“ (§ 23 Abs. 2 Nr. 8 KrWG).
Gemäß § 25 KrWG können die Anforderungen an die Produktverantwortung gemäß § 23 KrWG in Rechtsverordnungen der Bundesregierung konkretisiert werden.
Mit der Petition wird gefordert, dass die Produktverantwortlichen für die Dämmstoffe Steinwolle und Styropor – insbesondere Hersteller und Vertreiber – zur vollständig kostenfreien Rücknahme von sortenreinen Abfällen verpflichtet werden (z. B. insbesondere zur kostenlosen Abholung von Verschnittabfällen ohne Mengenbeschränkungen an der entsprechenden Baustelle).
Mit der Petition wird zudem gefordert, die kostenfreie Rücknahmeverpflichtung in der bzw. einer entsprechenden Rechtsverordnung zu konkretisieren bzw. festzulegen (z. B. in der „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vom 1. Juni 2014).