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Diskussion zur Petition 151324

Bußgeldverfahren

Verlängerung der Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheide vom 24.05.2023

Diskussionszweig: Bußgeldverfahren - aufgehoben

Robin von Loxley | 13.07.2023 - 09:54

Bußgeldverfahren - aufgehoben

Anzahl der Antworten: 1

Wird einem Gesetz der Geltungsbereich entzogen, so ist das ganze Gesetz ungültig.
Kein Geltungsbereich heißt kein Gesetz heißt keine Strafe ! Nullum crimen, nulla poena sine lege !
(Gesetzlichkeitsprinzip) GG, Art.103 Abs. 2, Art.1 StGB und Art.7 Abs.1 Europäische Menschenrechtskonvention.

Gesetze die gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen sind ungültig und nichtig.(BVerGE 17, 192=DVBI 1964, 147)

„Jedermann muss, um sein Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den
räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz
das hier Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das
Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

„Hier hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegenden juristischen Inhalt lesen" (BVerwGE a.a.O.)

Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordungswidrigkeiten (EGOWiG) wurde mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben.
Quelle: https://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=EGOWiG

Die Aufhebung des Geltungsbereiches wird so begründet:

„Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von „Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.April 2006“.
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