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Diskussion zur Petition 151488

Außenpolitik

Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen in Pakistan vom 28.05.2023

Diskussionszweig: Welche Menschenrechte denn…?

Heinz 548 | 26.06.2023 - 16:11

Welche Menschenrechte denn…?

Anzahl der Antworten: 12

Der Petent möge bitte darlegen welche Menschenrechte er denn zur Anwendung wissen möchte.

Da bietet sich an

a.) Die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte des UN-Kommissariats für Menschenrechte

oder

b.) Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990 welche die Scharia als alleinige Grundlage(!) von Menschenrechten definiert und als muslimisches Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (a.) gesehen wird.

oder

c.) Die Arabische Charta der Menschenrechte, verabschiedet vom Rat der Liga der arabischen Staaten am 15. September 1994.

Und da gerade Pakistan die UN- Erklärung der Menschenrechte wegen der ihrer Ansicht nach fehlenden Beachtung von Religion und Kultur nichtwestlicher Länder kritisiert und abgelehnt hat, hat für Pakistan nur die Kairoer Erklärung der Menschenrechte Gültigkeit.

Artikel 24 der Kairoer Erklärung: „Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Scharia nachgeordnet.“

Auszüge:

>> „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“ (Art. 19)
>> Die islamische Scharia ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung. (Art. 25)
>> Die Redefreiheit wird auf diejenigen Meinungsäußerungen beschränkt, die dem islamischen Recht nicht widersprechen. (Art. 22)
>> Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt“. (Art. 7)
>> Die Gleichheit vor dem Gesetz für alle Menschen und Rechtssicherheit wird nur so verstanden, auf dass die Scharia als einzige Grundlage der Entscheidung über Verbrechen oder Strafen festgelegt wurde. (Art. 19)

Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ und der Lebensart der islamischen Gesellschaft, die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle zugeschrieben wird. Bei fast jedem Verweis auf die UN- Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Scharia ausgeübt werden müssten.


Otext: „Die ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen in Pakistan haben eine Herrschaft des Terrors und der Unterdrückung ausgelöst, die sich insbesondere gegen Frauen, Journalisten, Aktivisten der sozialen Medien, politische Aktivisten und zahllose unschuldige Menschen richtet.

Frage: Welche sind das denn? Oder anders gefragt: Kann sein, das Pakistan sich streng nach den Regeln und Vorgaben der Scharia richtet? Denn ansonsten könnten gegen den Staat Vorwürfe aufgrund „nicht islamisches Verhalten“ erhoben werden.


Otext: „Journalisten, die Wächter der Demokratie, sind ständigen Bedrohungen und Einschüchterungen ausgesetzt.“

AW und Frage: Welche Demokratie? Pakistan ist ein durch Autoritarismus und Theokratie geführter Staat.


Otext: „Aktivisten in den sozialen Medien, die modernen Verfechter des Wandels, werden unerbittlich ins Visier genommen, weil sie es wagen, den Status quo in Frage zu stellen.“

Frage: Welcher Wandel? Und richtig, den islamisch geprägten status quo ist laut Scharia weder zu kritisieren noch zu hinterfragen.


Otext: „Politische Aktivisten, die sich für Gerechtigkeit und Gleichheit einsetzen, werden systematisch verfolgt und unterdrückt.“

AW: Welche Gerechtigkeit ist denn gemeint? Die durch das Kairoer Abkommen definierte oder durch die in der UN- Erklärung genannte? Welche Gleichheit soll de hergestellt werden. Im Islam besteht nur eine Gleichheit und zwar die in der Scharia genannte und welche die Umma (islamische Gemeinde) seit 1.400 Jahren praktiziert.


Otext: „Das Fehlen von Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht verschlimmert das Leiden des pakistanischen Volkes noch.“

AW: Könnte ich so pauschal nicht sagen. Solange das Staatsoberhaupt Pakistans laut Verfassung Muslim sein muss, stellt sich die Frage nach Gerechtigkeit erst gar nicht. Sie stellt sich auch nicht, da laut Verfassung dem Premierminister die alleinige(!) Entscheidungsbefugnis über den Staatshaushalt und die Finanzgesetzgebung des Landes zusteht. (Wie war das noch mal mit dem Begriff „Demokratie“…?)

Solange in Pakistan Blasphemiegesetze Gültigkeit haben, und auf Beleidigung des Islams die Todesstrafe steht, allein der Vorwurf der Blasphemie schon in mehreren Fällen zu Lynchjustiz mit tödlichem Ausgang geführt hat und „interessierte Zuschauer“ hierzu Beifall klatschen, sollte man sich nicht über die Kultur und das Staatswesen beklagen.


Otext:“ Das Fehlen einer unabhängigen Justiz und eine Kultur der Straflosigkeit setzen den Kreislauf von Gewalt und Unterdrückung fort.“

AW: Falsch! Die Justiz wird durch die Scharia bestimmt und ein diesbezügliches Fehlen ist nicht zu erkennen,- im Gegenteil: Die Grundlage der dortigen Justiz ist omnipräsent.

Vielleicht sollte der Petent /die Petentin die eigene Sichtweise auf etwas ganz anderes richten, nämlich auf das was dass "System Pakistan“ und andere gewisse Staaten diesbezüglich unterstützt. In Pakistan wären das immerhin 221 Millionen Bürger und Bürgerinnen islamischen Glaubens...
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